Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 1 of 1
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 1. Juli 2008

C-39/05 P und C-52/05 P

Ob der Anwendungsbereich der Ausnahme des Schutzes der Rechtberatung eröffnet ist, richtet sich nach einem dreistufigen Prüfungsregime. In einem ersten Schritt ist zu ermitteln, ob das streitgegenständliche Dokument tatsächlich die Rechtsberatung im Sinne der Verordnung zum Inhalt hat. Im Anschluss daran ist zu bestimmen, welche Abschnitte tatsächlich betroffen sind. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwieweit der Schutz der Rechtsberatung durch die Verbreitung der Abschnitte des fraglichen Dokuments "beeinträchtigt würde". Eine solche Beeinträchtigung muss angemessen absehbar sein und darf nicht rein hypothetisch sein. Sollte danach der Schutz der Rechtsberatung beeinträchtigt sein, muss in einem letzten Schritt geprüft werden, ob dem ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht. Streitgegenständlich ergab sich das überwiegende öffentliche Interesse daraus, dass die Verbreitung von Dokumenten, die die Stellungnahme des juristischen Dienstes eines Europäischen Organs beinhalten, geeignet ist, die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens zu erhöhen und das demokratische Recht der europäischen Bürger, die Informationen zu überprüfen, zu stärken. Ein zu erwartender Druck auf den juristischen Stab, um Einfluss auf den Inhalt der Gutachten zu nehmen, rechtfertigt keine Ausnahme des Zugangs zu Dokumenten. Damit hebt der Europäische Gerichtshof das Urteil des Europäischen Gerichts vom 23. November 2004 auf. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Begriffsbestimmung

1 - 1 of 1

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: