Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Februar 2008

1 A 10886/07

Das OVG hebt das Urteil des VG auf und verurteilt das beklagte Land die Fragen zu Störfallbetrieben im Rahmen des LUIG zu beantworten. Bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit stehen nicht entgegen. Die Auswirkungen, die von der bloßen Bekanntgabe der Betreiber, Betriebsbereiche und Anlagen der Störfallbetriebe ohne Mitteilung weitergehender Einzelheiten ausgehen, reichen nicht, um den Ausschlussgrund des Schutzes der öffentlichen Sicherheit zu erfüllen. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehören auch Individualrechtsgüter. Zur Erfüllung dieses Ausschlusstatbestands des LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade die Herausgabe der verlangten Informationen die Eingriffswahrscheinlichkeit erhöht. Die begehrten Informationen sind ohnehin zumindest zum Teil bereits nach der Störfall-Verordnung der Öffentlichkeit zugänglich. Die Tatsache der Herausgabe der Informationen kann daher die Eingriffswahrscheinlichkeit nicht erhöhen und folglich eine ernsthafte, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht begründen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. April 2008

8 E 254/08

Das Oberverwaltungsgericht ändert den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Im Hinblick auf die für das Ergebnis entscheidende Frage, ob die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes entzogen ist, sieht das Gericht das Erfordernis einer Klärung, die den Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens übersteigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: