Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 22. Januar 2008

4 K 07.01333

Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu den Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, da die beantragten Informationen aufgrund einer Verschlusssachenanordnung einer besonderen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegen. Die Einstufung der Herkunftsländer-Leitsätze in den Geheimhaltungsgrad VS-NfD ist rechtlich nicht zu beanstanden. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2008

20 F 3.07

Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zum "in-camera"-Verfahren und zu dessen prozessualen Besonderheiten. Maßstab für die Prüfung in diesem Verfahren ist nicht das materielle Recht, über das das Hauptsachegericht zu entscheiden hat, sondern die am Maßstab der Verhältnismäßigkeit orientierte Interessengewichtung. Vor diesem Hintergrund tritt der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus den Akten der Atomaufsichtsbehörde hinter das öffentliche Informationsinteresse zurück, soweit diese sich auf einen Störfall in einem Kernkraftwerk beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt an der Entscheidung des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts nur unwesentliche Korrekturen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 20. März 2008

AN 16 K 06.00003

Der Kläger begehrte die Erteilung von Informationen mit Bezug zu seiner Person von einer bayerischen Stadverwaltung nach dem IfG des Bundes. Die Klage wurde abgewiesen. Sie sei unzulässig, da der Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis vorweisen könne. Vor Klageerhebung hätte er einen Auskunftsantrag bei der Behörde, von der er die Informationserteilung verlange, stellen müssen. Das Gericht stellt weiterhin klar, dass es sich bei Informationserteilung, beschränkter Erteilung und auch der Ablehnung eines Informationsersuchens um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG handele. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Aachen am 22. April 2008

2 K 22/08

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt, da die begehrte Akteneinsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu gewähren gewesen wäre. Der Einsichtsanspruch für Verfahrensbeteiligte aus § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz schließt einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz nicht aus. Die Einschränkungen, denen der Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt, stellen hinreichend sicher, dass private Belange der am Verwaltungsverfahrensbeteiligten oder unbeteiligter Dritter in vergleichbarer Weise geschützt werden. Daher kann ein Beteiligter bei Fehlen des in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz geforderten besonderen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 5. Juni 2008

T-141/05

Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob die Kommission eine erneute Entscheidung über ein Informationszugangsgesuch gefällt oder lediglich eine bereits erfolgte Entscheidung wiederholt hat und wie sich das Verfahren vor dem Bürgerbeauftragten darauf auswirkt. Der Umstand, dass das betreffende Organ, nachdem ihm erstmals ein Antrag unterbreitet wurde, erneut auf einen neuerlichen Antrag antwortet, stellt als solcher keine erneute Prüfung der Lage des Antragstellers dar. In einer Stellungnahme der Kommission gegenüber dem Bürgerbeauftragten nach Bestandskraft der ablehnenden Entscheidung, liegt keine erneute Prüfung der Lage des Antragstellers. Anderenfalls könnte der Antragsteller, der gegen die ablehnende Entscheidung nicht fristgerecht Nichtigkeitsklage erhoben hat, die Klagefristen umgehen, obwohl Verfahren vor dem Bürgerbeauftragten die Klagefrist nicht hemmen. Die angefochtene Entscheidung stellt sich als Erstantwort dar, die keine Rechtswirkungen erzeugt und nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann, so dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 3. November 2008

5 L 874/08

Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Herausgabe von mit dem Bergbau zusammenhängenden Informationen zur Ermittlung von Bewegungen und Veränderungen an der Tagesoberfläche für den Bereich einer Gemeinde in digitaler Form wird unter Verweis auf die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache abgelehnt. In analoger Form stehen die Daten der Antragstellerin teilweise bereits zur Verfügung. Es ist in keiner Weise offensichtlich, dass der Antragstellerin ein Anspruch auf Überlassung der gewünschten Daten in digitaler Form zusteht. Für die Kenntnis der ebenfalls beantragten Daten bestimmter Senkungslinien ist keine Dringlichkeit zu erkennen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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