Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 16. Januar 2008

2 A 68.06

Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren Aktenvorgänge des Bundesjustizministerium zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben für ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Bundesjustizministerium bei der in Frage stehenden Tätigkeit der Ausarbeitung und Vorbereitung einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung nicht dem Behördenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt. Es handelt sich vielmehr um die Wahrnehmung von Regierungsaufgaben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. Mai 2008

12 B 24.07

Der Antragsteller begehrte Einsicht in Unterlagen des Bundesumweltministeriums zur Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen sowie insbesondere in diverse Schriftwechsel. Das Oberverwaltungsgericht stellt - wie bereits die Vorinstanz - fest, dass oberste Bundesbehörden vom Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes ausgenommen sind, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden. Diese Ausnahme wird zeitlich nicht durch den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens begrenzt. Es fehlt aber an Anhaltspunkten, dass die Bekanntgabe der beim Ministerium vorhandenen Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen hätte. Eine "Regelannahme" eines schutzwürdigen behördlichen Beratungsvorgangs vermag eine einzelfallbezogene Prüfung nicht zu ersetzen. Die öffentlichen Interesse an der Verbreitung der Umweltinformationen überwiegen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Das Ministerium wird verpflichtet erneut zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: