Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

7 C 17.08

Das Bundesverwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Hinblick auf die Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie. Unter anderem möchte es wissen, ob die Ausnahme gesetzgebender Tätigkeiten nur auf die Gesetzgebungsorgane (Parlament) oder auch auf den mitwirkenden Bereich (Regierung) anwendbar ist, ob diese Ausnahme nur für solche Stellen zum Tragen kommt, für die kein Überprüfungsverfahren vorgesehen ist, ob diese Ausnahme nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens reicht, ob die Ausnahme der Vertraulichkeit eine besondere gesetzliche Bestimmung der Vertraulichkeit erfordert und ob ein allgemeiner ungeschriebener Rechtsgrundsatz der Nichtöffentlichkeit von Verwaltungsverfahren eine solche Bestimmung darstellt. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz) geht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 31. August 2009

20 F 10.08

Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, hängt vom Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe ab (Leitsatz des Gerichts). Dem Begehren des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Vorlageverweigerung kann nicht entsprochen werden, da es an einer förmlich verlautbarten Entscheidung des Gerichts der Hauptsache zur Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten Akten (Beweisbeschluss) fehlt. Die Beschwerde des Klägers ist somit unbegründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. September 2009

7 C 2.09

Auf die Revision der Klägerin, spricht das Bundesverwaltungsgericht dieser einen noch weitergehenden Informationszugang zu als zuvor das Oberverwaltungsgericht. Auch die begehrten Angaben aus den Zuteilungsbescheiden zur Anlagenkapazität der Beigeladenen, einem Glasindustrieunternehmen, sind vom Umweltbundesamt zugänglich zu machen. Ist ein Zuteilungsbescheid eine Maßnahme im Sinne des UIG, sind sämtliche darin enthaltene Angaben Umweltinformationen. Das Gericht setzt sich wiederum ausführlich mit den Begriffen der "Emission" und der "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" im Umweltinformationsgesetz auseinander. Bei der Kapazität der Anlage handelt es sich nicht um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Es fehlt an einem schutzwürdigen Interesse an der Geheimhaltung, da die Anlagenkapazität bereits in dem der Öffentlichkeit zugänglichen imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag darzustellen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund), Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Mai 2009

7 C 18.08

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Sprungrevision). Die Zollbehörde muss Namen und Betriebsbezeichnungen der Empfänger von Agrarexportsubventionen sowie die Angaben zum jeweiligen Erstattungsbetrag offenlegen. Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung fehlt, da die Offenlegung der Information nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Während die Vorinstanz noch davon ausging, dass es sich bei den Daten um Umweltinformationen handelt, lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dies offen, da sich der Anspruch ebenso unter Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes ergeben würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 5. Februar 2009

20 F 3.08

Die Behörde lehnte den Antrag auf Zugang zu Informationen über die gepelante Mitbenutzung eines Militärflugplatzes für den zivilen Luftverkehr mit der Begründung ab, dies hätte nachteilige Auswirkungen auf die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit (§ 8 Abs. 1 Nr 1 UIG). Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass das in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannte "Wohl des Bundes" die Aufrechterhaltung der militärischen Sicherheit und insbesondere den Schutz der Bundeswehr vor Sabotage und terroristischen Anschlägen einschließt. Auch im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sei die Ablehnung zu Recht erfolgt. Die Sperrerklärung hätte allerdings weiterer Ermessenserwägungen bedurft. Das Bundesverwaltungsgericht stellt zudem klar, dass weder das Umweltinformationsgesetz noch das Informationsfreiheitsgesetz eine Spezialregelung gegenüber § 99 VwGO darstellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Verteidigung Ablehnungsbegründung in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Oktober 2009

7 C 22.08

Die Beschränkung des Informationszugangs wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen obliegt der Beurteilung der zuständigen Behörde und ist gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich damit zwar der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts an, verwies die Angelegenheit aber wegen eines Verfahrensfehlers zurück an das Oberverwaltungsgericht. In der Sache ging es um die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Angaben über Flugdaten amerikanischer Flugzeuge durch das Bundesverkehrsministerium, das mit der Gefährdung der guten Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika argumentierte. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Internationale Beziehungen

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Januar 2009

20 F 23.07

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein über den Geheimhaltungsbedarf bestimmter Unternehmensinformationen einer Kaffeerösterei als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird dahin geändert, dass die Verweigerung der Aktenvorlage in größerem, als in dem vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Umfang rechtswidrig ist. Im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht stützt sich das Bundesverwaltungsgericht sowohl auf das Informationsfreiheitsgesetz als auch auf das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Oktober 2009

7 C 21.08

Auf die formale Einstufung eines Dokuments als Verschlusssache kommt es nach § 3 Nr. 4 IFG nicht an. Ob der Kläger einen Anspruch auf Zugang zu dem Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts hat, hängt vielmehr davon ab, ob die materiellen Voraussetzungen für dessen Einstufung als Verschlusssache vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht verweist die im Rahmen der Sprungrevision verhandelte Sache zur Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

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