Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 14. April 2009

37374/05

In dem Fall "Társaság a Szabadságjogokért vs. Ungarn" stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Verweigerung der von einem Bürgerrechtsverband beantragten Herausgabe der Beschwerde eines ungarischen Parlamentariers beim dortigen Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer neuen Drogengesetzgebung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt. Artikel 10 der Konvention (Freiheit der Meinungsäußerung) kann auch einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen umfassen, wenn diese bereits über Informationen verfügen, welche für eine öffentliche Debatte von Bedeutung sind. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 26. Mai 2009

31475/05

In dem Fall "Kenedi gegen Ungarn" urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Behörden durch fortgesetzte Missachtung ihrer bereits von nationalen Gerichten festgestellten Pflicht, Dokumente über den ungarischen Geheimdienst herauszugeben, gegen Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und dadurch den Kläger an der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit gehindert haben. Zwar stellt der Gerichtshof kein allgemeines Zugangsrecht auf der Grundlage des Artikels 10 Europäische Menschenrechtskonvention fest, konstatiert jedoch, dass die Gewährung des Informationszugangs für den Kläger erforderlich ist, um eine geschichtliche Studie fertigzustellen. Die Veröffentlichung dieser Studie fällt unter die von der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 27. Juli 2009

7 L 1553/09.F (V)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. Ein Informationsanspruch ergibt sich auch weder aus dem Hessischen Pressegesetz noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Letztere Möglichkeit besteht insbesondere deshalb nicht, weil ein bereits im Informationsfreiheitsgesetz geregelter Ausschlussgrund eingreift. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Bearbeitungsfrist Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: