Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. Juli 2009

7 L 1556/09.F(1)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 27. Juli 2009

7 L 1553/09.F (V)

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. Ein Informationsanspruch ergibt sich auch weder aus dem Hessischen Pressegesetz noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Letztere Möglichkeit besteht insbesondere deshalb nicht, weil ein bereits im Informationsfreiheitsgesetz geregelter Ausschlussgrund eingreift. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Bearbeitungsfrist Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Aufsichtsaufgaben Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 12. Oktober 2009

2 A 20.08

Dass ein Vorgang zu einem Privatisierungsvorhaben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, hat die beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plausibel dargelegt; das Verwaltungsgericht weist die auf den Zugang zu diesen Unterlagen gerichtete Klage ab. Zu einer Benennung der einzelnen Stellen der ingesamt 4255 Ordner ist die informationspflichtige Stelle angesichts des erheblichen Umfangs der Unterlagen nicht verpflichtet. Die teilweise Gewährung von Akteneinsicht ist aus diesem Grund nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. Das Urteil enthält eine ausführliche Erläuterung zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands sowie zur Abwägung desselben mit dem Offenbarungsinteresse des Antragstellers. Der Zugang zu Unterlagen, die die Beklagte vor Klageerhebung dem Bundesarchiv übergeben hat, bemisst sich nach den vorrangigen Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes; der Anspruch richtet sich nicht mehr gegen die Bundesanstalt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Bearbeitungsfrist Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

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