Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Minden am 12. August 2010

7 K 23/10

Eine Krankenkasse ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über Zahlungen eines Insolvenzschuldners nach Zeit und Höhe sowie über den Rechtsgrund der Zahlungen zu erteilen. Dabei handelt es sich nicht um wettbewerbserhebliche Daten, deren Herausgabe die wirtschaftliche Leistungserbringung der Krankenkasse beeinträchtigen könnte. Auch steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen im Wege der Insolvenzanfechtung für die Geltendmachung von Rückzahlungen von Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 2. November 2010

41723/06

In dem Fall "Gillberg gegen Schweden" weigerte sich der klageführende Wissenschaftler trotz einer verpflichtenden Gerichtsentscheidung, Daten aus einem medizinischen Forschung seiner Universität herauszugeben. Die Universität selbst hatte hingegen beabsichtigt, das Urteil zu befolgen. Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich vernichtet. Ein schwedisches Gericht verurteilte den Kläger in der Folge strafrechtlich wegen Amtsmissbrauchs. Gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Kammer) machte er unter anderem geltend, durch die strafrechtliche Verurteilung in seinem Recht auf (negative) Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 Europäische Menschenrechts verletzt worden zu sein. Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass eine solche Rechtsverletzung nicht vorlag. Das Urteil enthält detaillierte Ausführungen zum Verhältnis zwischen Forschungsfreiheit, Informationsfreiheit und Datenschutz. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: