Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2010

20 F 1.10

Der Beschluss enthält vor allem Ausführungen zur Erforderlichkeit eines Zwischenverfahrens: Das Hauptsachegericht muss zunächst deutlich begründen, dass es die zurückgehaltenen Akten als erheblich ansieht. Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Vielmehr ist zwischen materiellrechtlichen Geheimhaltungsgründen, also den Gründen, die sich unmittelbar aus der Akte ergeben, und prozeduralen Geheimhaltungsgründen zu unterscheiden. Das Hauptsachegericht muss daher zunächst die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären und die Akten verweigernde Stelle gegebenenfalls auffordern, weitere Angaben mit abstrakter Umschreibung zur Kategorisierung der einzelnen Schriftstücke zu machen. Das Informationszugangsbegehren richtete sich auf Informationen, die das Bundesverwaltungsamt über eine Glaubensgemeinschaft sammelte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Ablehnungsbegründung in-camera Verfahren

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 29. Juni 2010

C-139/07 P

Die Beteiligten eines Beihilfeverfahrens mit Ausnahme des für die Gewährung der Beihilfe verantwortlichen Mitgliedstaates verfügen nicht über das Recht, die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission einzusehen. Bei der Auslegung der Ausnahmeregelung der Verordnung 1049/2001 sind die Rechtsgedanken der Beihilfeverordnung 659/1999 zu berücksichtigen, nach denen lediglich dem verantwortlichen Mitgliedstaat in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren ist. Zur Begründung steht es den Gemeinschaftsorganen frei, sich lediglich auf allgemeine Erwägungen zu stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten, die sich verfahrensgegenständlich aus der Verordnung 659/1999 und der Rechtsprechung zum Recht auf Einsicht in die Dokumente der Verwaltungsakte der Kommission ergeben. Einer konkreten und individuellen Prüfung der einzelnen Dokumente bedurfte es daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 30. September 2010

13 K 676/09

Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zu einer weitgehenden Herausgabe von Berichten über die Prüfung von Zuwendungen an verschiedene Organisationen zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben. Es stellt fest, dass die Bewilligung von Zuwendungen eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit darstellt, die zuwendungsrechtliche Erfolgskontrolle im Gegensatz zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof keine externe Finanzkontrolle ist, und die vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen als Voraussetzung geforderten "nachteiligen Auswirkungen" nicht pauschal, sondern auf den Einzelfall bezogen darzulegen sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

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