Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 21. September 2010

C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P

Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Kommission, die Herausgabe von Schriftsätzen mit Verweis auf die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren in der Verordnung zu verweigern, die diese beim Gerichtshof und beim Gericht im Rahmen von Gerichtsverfahren eingereicht hatte. Die Kommission kann sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung in der anhängigen Rechtssache auf die Vermutung stützen, dass der Zugang zu eingereichten Schriftsätzen und die damit einhergehende Verbreitung den Zielen der Verordnung zuwiderläuft. Sie kann daher entsprechende Anträge ohne konkrete Prüfung im Einzelfall ablehnen. Man kann nicht annehmen, dass nach Abschluss eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EGV bzw. Art. 258 AEUV die Verbreitung von Schriftsätzen weitere Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. September 2007 (T-36/04) wird damit teilweise aufgehoben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Internationale Beziehungen

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 26. Januar 2010

C-362/08 P

Der Gerichtshof gibt dem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil statt und hebt dieses auf. Das Gericht hat zu Unrecht die Auffassung vertreten, die streitige Maßnahme sei keine anfechtbare Handlung, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne. Die Klage ist entgegen der Entscheidung des Gerichts nicht unzulässig und wird zur Prüfung der Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 29. Juni 2010

C-28/08 P

Unter gänzlicher Aufhebung des Urteils des Europäischen Gerichts (T-194/04) entschied der EuGH, dass auch bei Anträgen nach der Verordnung 1049/2001, die auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gerichtet sind, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung 45/2001 zu beachten sind, sofern die in Rede stehenden Dokumente personenbezogene Daten enthalten. Die Verordnung 45/2001 stellt zwingendes Recht dar, das trotz des Ziels der Verordnung 1049/2001, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, einzuhalten ist. Demnach handelte die Kommission rechtmäßig, als sie nach Konsultation der einzelnen Teilnehmer einer Sitzung, die Namen derjenigen Teilnehmer nicht preisgab, die sich gegen eine eine Übermittlung ausgesprochen hatten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 2. November 2010

41723/06

In dem Fall "Gillberg gegen Schweden" weigerte sich der klageführende Wissenschaftler trotz einer verpflichtenden Gerichtsentscheidung, Daten aus einem medizinischen Forschung seiner Universität herauszugeben. Die Universität selbst hatte hingegen beabsichtigt, das Urteil zu befolgen. Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich vernichtet. Ein schwedisches Gericht verurteilte den Kläger in der Folge strafrechtlich wegen Amtsmissbrauchs. Gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Kammer) machte er unter anderem geltend, durch die strafrechtliche Verurteilung in seinem Recht auf (negative) Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 Europäische Menschenrechts verletzt worden zu sein. Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass eine solche Rechtsverletzung nicht vorlag. Das Urteil enthält detaillierte Ausführungen zum Verhältnis zwischen Forschungsfreiheit, Informationsfreiheit und Datenschutz. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten

Sonstige

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 18. Oktober 2010

5 BV 10.1344

Der Verwaltungsgerichtshof als Hauptsachegericht ordnet zur Überprüfung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geltend gemachten Geheimhaltungsgründe für die im Rahmen eines Verfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragten Herkunftsländer-Leitsätze die Vorlage derselben an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Anspruch auf Auskunft gegenüber der Behörde

2 K 71.10

Die Einsicht in Unterlagen einer Bezirksverwaltung zur Durchführung von Baumkontrollen kann nicht mit der Begründung verweigert werden, das Bekanntwerden des Akteninhalts könne nachteilige Auswirkungen für ein mögliches zivilrechtliches Gerichtsverfahren ergeben. § 9 Abs. 1 IFG Berlin steht dem Informationszugang somit auch dann nicht entgegen, wenn die Auskünfte zur Vorbereitung eines Amtshaftungsanspruchs gegen die Behörde verwendet werden sollen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Schutz besonderer Verfahren Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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