Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2011

6 A 1492/10

Vor dem Hintergrund der Klage eines Lehrers auf Erteilung einer Auskunft über die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels in das Beamtenverhältnis stellt das Oberverwaltungsgericht, dass ein solches Begehren nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt werden kann. Das Gesetz richtet sich auf Informationen, die vorhanden, also Bestandteil von Verwaltungsunterlagen sind. Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen "im Auftrag" des Antragstellers erst zu schaffen, um dann Zugang zu ihnen zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 3358/08

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält, aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 3357/08 und 8 A 2861/07 vom 1. März 2011. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 2861/07

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Urteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken könnten und als Umweltinformationen zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden. Natürliche Personen, die von der Offenlegung betroffen sind, müssen zwar zur Wahrung ihrer Datenschutzrechte angehört werden, Unternehmen können sich im Hinblick auf den Erhalt von Agrarsubventionen jedoch nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 28. Juli 2011

13a F 3/11

In einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn aufgrund der Unwirksamkeit einer Beihilfevorschrift begründete das Ministerium in seiner Sperrerklärung die Verweigerung der Aktenvorlage mit dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz des behördlichen Willensbildungsprozess. Der Fachsenat stellt fest, dass der genannte Ausschlussgrund den Zweck verfolgt, die nach außen vertretene Entscheidung einer Behörde nicht dadurch angreifbar zu machen, dass interne Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteiligten Stellen veröffentlicht werden. Somit ist für Unterlagen, die solche Angaben gar nicht enthalten, ein Zugangsanspruch in der Regel nicht ausgeschlossen. Zudem erstreckt sich der Schutzbereich des Ausnahmetatbestands nicht auf während des Verfahrens eingegangene Stellungnahmen beteiligter Stellen, die lediglich zur Vorbereitung der Willensbildung dienen. Das Oberverwaltungsgericht erklärt die Verweigerung der Aktenvorlage für rechtswidrig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 2011

8 B 1729/10

Das Oberverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, auf. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Angesichts der Aktualität der begehrten Unterlage käme eine Informationsgewährung nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu spät. Im Hinblick auf das möglicherweise entgegenstehende Interesse des betroffenen Unternehmens legt das Oberverwaltungsgericht zudem Zweifel am Vorliegen etwaiger Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. Oktober 2011

NRW OVG 8 A 2593/10 2011 LPG_IFG

Die Regelung des § 4 Abs. 1 PresseG NRW bezweckt eine Privilegierung der Presse und ist schon aus diesem Grund nicht abschließend. Mit dieser Privilegierung wäre es nicht vereinbar, einen Informationszugang, der jedem Bürger offen steht, Pressevertretern vorzuenthalten. Es bleibt den Pressevertretern daher unbenommen, als "jedermann" einen Anspruch nach dem IFG geltend zu machen.

Vereinbarkeit von IFG und LPG

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 7. September 2011

8 E 879/11

Das Gericht lehnt den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab. Das Verwaltungsgericht hat den beschrittenen Rechtsweg zu Recht für unzulässig erklärt und das Verfahren an die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts verwiesen. Der Kläger begehrt Einsicht in seine Gefangenenpersonalakte und stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Strafvollzugsgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist als Anspruchsgrundlage vorliegend offensichtlich ausgeschlossen, denn die bundesrechtliche Vorschrift des § 185 Strafvollzugsgesetz, die spezialgesetzlich das Recht eines Gefangenen auf Einsicht in die über ihn geführte Gefangenenpersonalakte regelt, geht den landesrechtlichen Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen vor. Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger sich nicht mehr in der Strafvollstreckung befindet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund), Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 5. Dezember 2011

9 A 2184/08

Die Entscheidung befasst sich unter anderem mit den Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung zur Erteilung von Umweltinformationen vor In-Kraft-Treten des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht trifft außerdem Feststellung zu dem gebührenrelevanten Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Auskünften. Gegenstand des Informationsbegehrens waren Flurstücke bzw. deren Lage innerhalb einer Wasserschutzzone. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Kosten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 1. März 2011

8 A 3357/08

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 2861/07 und 8 A 3358/08 vom 01.03.2011. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. Oktober 2011

8 A 2593/10

Im Gegensatz zur Vorinstanz stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz auf die Prüftätigkeit des Bundesrechnungshofs anzuwenden ist, da er Behörde im Sinne des Gesetzes ist und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Strittig waren Niederschriften zu den Prüfungen verschiedener Stiftungen, die Zusendungen eines Bundesministeriums erhalten hatten. Die generelle Furcht des Bundesrechnungshofs, die Kooperationsbereitschaft der kontrollierten Stellen verringere sich durch die Herausgabe der Informationen, ist kein ausreichender Ablehnungsgrund im Sinne des Schutzguts der externen Finanzkontrolle. Presserechtliche Auskunftsverpflichtungen sind gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz keine spezielleren Regelungen, welche die Anwendung des letzteren verdrängen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren

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