Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt am 2. November 2011

3 L 3121/10

Ein Einsichtsrecht in Musterlösungen für Klausuren besteht gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen nur, soweit sich die Prüfer bei ihren Bewertungen auf diese Musterlösungen in der Weise stützen, dass die Begründung für die Bewertung ohne Kenntnis der Musterlösungen nicht nachvollziehbar ist. Die Anwendung des Informationszugangsgesetzes ist ausgeschlossen, da Regelung in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen vorgehen. Spezialgesetzliche Regelungen über den Informationszugang versperren den Rückgriff auf den allgemeinen Anspruch aus dem Informationszugangsgesetz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: