Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 27. Januar 2011

12 B 69.07

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz im Hinblick auf einen Informationszugangsantrag zum vollständigen Geschäftsverteilungsplan sowie dem Aktenplan einer Senatsverwaltung. Das Verwaltungsgericht hat die Behörde zu Recht verpflichtet, Informationen über die Bewertungen von Stellen herauszugeben. Selbst wenn ein Personenbezug bestünde, überwöge das Informationsinteresse des Antragstellers. Dem Kläger steht zwar kein Anspruch auf die begehrten Informationen über Angaben zur Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe der Stelleninhaber zu, der Antrag ist jedoch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Hinblick auf die begehrte Ergänzung des zu veröffentlichenden Aktenplans wird die Berufung als unbegründet abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 3. Februar 2011

3 A 270/10

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt eine Entscheidung der Vorinstanz zur Zulässigkeit der Information der Öffentlichkeit über Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme über das Internet unter Nennung des Unternehmens. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt eine solche antragsunabhängige Veröffentlichung. Dies stellt auch keine Umgehung der restriktiveren Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs dar. Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist die umfassende Information der Verbraucher auch ohne subjektiven Informationsanspruch. Der Information steht nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel inzwischen beseitigt wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 8. Februar 2011

3 K 14/11

Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Ein Journalist begehrt die Bekanntgabe der Titel der Kinderzeitschriften, in welchen ein Veterinäruntersuchungsamt in Kosmetikproben verbotene Farbstoffe festgestellt hatte. Es fehlt auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit an der Glaubhaftmachung eines schwer wiegenden Nachteils, der die Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte. Der Gegenwartsbezug ist zu verneinen, da die Vorfälle über ein Jahr zurückliegen. Das Zuwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache ist zumutbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 31. März 2011

13 K 2920/08

Der Kläger begehrt Zugang zu Qualitätsberichten von Krankenhäusern auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) im XML-Format vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Zwar wäre das Informationsfreiheitsgesetz auf den Gemeinsamen Bundesausschuss anwendbar, es wird jedoch vorliegend durch § 137 SGB V als Regelung in einer anderen Rechtsvorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen verdrängt. Da diese Norm speziell den Zugang zu den Qualitätsberichten der Krankhäuser regelt, geht diese Regelung den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Aber selbst wenn das Informationsfreiheitsgesetz anwendbar wäre, wäre der Anspruch auf Zugang zu den Berichten im XML-Format aus wichtigem Grund abzulehnen, da der Kläger bereits in einem anderen Format über die Berichte verfügt und ein wichtiger Grund für eine andere Art der Informationsgewährung in der Vermeidung der Gefahren, die mit der Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte verbunden sind, besteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 7. Juni 2011

T-471/08

Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen. Wird der Zugang zu Unterlagen mit der Begründung versagt, der Zweck eines Audits könne beeinträchtigt werden, so muss konkret benannt und hinreichend begründet werden, welches Verfahren noch läuft und durch den Zugang gefährdet werden könnte. Die Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses eines Organs durch den Zugang zu internen Dokumenten fällt nur dann unter die Ausnahmeregelung der Verordnung, wenn sie erheblich, also ernstlich, ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Verbreitung des Dokuments wesentlich auf den Entscheidungsprozess auswirkt, der noch nicht beendet ist. Das Organ hat nachzuweisen, dass die Verbreitung der Unterlagen seinen Entscheidungsprozess ernstlich beeinträchtigen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

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