Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Einsicht in die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages

2 K 91.11

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags nehmen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Ausarbeitungen öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr und fallen damit grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Es besteht somit ein Anspruch auf Zugang zu diesen wissenschaftlichen Gutachten, dem auch urheberrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Hintergrund war ein Antrag auf Akteneinsicht in eine Ausarbeitung zu außerirdischem Leben und unbekannten Flugobjekten (siehe auch Verwaltungsgericht Berlin, Urteil, 2 K 185.11, 14.09.2012). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Urheberrecht

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: