Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 21. Juni 2012

C-135/11 P

Der Gerichtshof hebt das erstinstanzliche Urteil auf und verweist es zurück an das Gericht der Europäischen Union. Ein Mitgliedstaat kann nach Art. 4 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1049/2001 der Verbreitung von aus ihm stammenden Dokumenten nur widersprechen, wenn er sich auf die materiellen Ausnahme des Art. 4 Abs. 1 - 3 stützt und seinen Standpunkt ordnungsgemäß begründet. Es handelt sich nicht um ein Vetorecht, das nach freiem Ermessen ausgeübt wird. Das betroffene Organ hat, bevor es den Zugang zu einem Dokument, das aus einem Mitgliedstaat stammt, verweigert, zu prüfen, ob der Mitgliedstaat seinen Widerspruch auf die materiellen Ausnahmen gestützt und dies ordnungsgemäß begründet hat. Diese Berücksichtigung durch das Organ geht jedoch nicht über die Überprüfung des bloßen Vorhandenseins einer sich auf die Ausnahmegründe beziehenden Begründung hinaus. Das Gericht hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, in der Lage zu sein, die ihm obliegende Kontrolle auszuüben, ohne selbst Einblick in die Dokumente zu nehmen, deren Verbreitung von der Kommission - wegen Widerspruchs des Mitgliedstaats - abgelehnt wurde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 14. Februar 2012

C-204/09

Die Formulierung der Richtlinie "Gremien oder Einrichtungen, soweit sie in gesetzgebender Eigenschaft handeln", kann im Rahmen einer funktionellen Auslegung auf Ministerien angewandt werden, soweit sie am Gesetzgebungsverfahren im eigentlichen Sinne - durch Gesetzesentwürfe oder Stellungnahmen - beteiligt sind. Ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, kann sich das beteiligte Ministerium nicht mehr auf diese Ausnahme berufen. Die in der Richtlinie vorgesehene Voraussetzung, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden "gesetzlich vorgesehen" sein muss, kann als erfüllt angesehen werden, wenn es im nationalen Recht des Mitgliedstaats eine Regel gibt, die allgemein bestimmt, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden einen Grund für die Ablehnung des Zugangs zu Umweltinformationen, die bei diesen Behörden vorhanden sind, darstellt, sofern das nationale Recht den Begriff der Beratungen klar bestimmt, was von den nationalen Gerichten zu prüfen ist. Eine Behörde, die sich für die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen auf die Vertraulichkeit ihrer Beratungen berufen will, hat die vorliegenden Interessen in jedem Einzelfall gegeneinander abzuwägen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

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