Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 26. Juli 2012

13 K 1512/11

Das Verwaltungsgericht Köln verurteilt den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Herausgabe von Verwaltungsvorgängen betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut der Vertraulichkeit von Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs waren in Bezug auf die streitgegenständlichen Kabinettvorlagen nicht nachvollziehbar belegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. November 2012

13 K 5281/11

Der Kläger hat einen Anspruch auf Übersendung einer Kopie des von seinem Arbeitgeber, der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), in seiner Personalangelegenheit eingeholten arbeitsrechtlichen Gutachtens einer Kanzlei. Die BPB ist als Behörde des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz anspruchsverpflichtet, auch wenn sie in Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsangestellte in der Form des Privatrechts beschäftigt. Als vertrauliche Beratung ist nur der eigentliche Vorgang der Entscheidungsfindung, nicht die Tatsachengrundlagen, die Grundlagen der Willensbildung und das Ergebnis der Willensbildung geschützt. Wird die Versagung des Informationszugangs auf diesen Ablehnungsgrund gestützt, muss konkret dargelegt werden, dass die Bekanntgabe der Information zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Vertraulichkeit der behördlichen Beratungen beeinträchtigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. November 2012

13 K 317/12

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Beklagten zur Information des Klägers über den Abschnitt der in Rede stehenden Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts in einem Justizgebäude, aus dem die Regelungen zur Rückgabe einbehaltener Gegenstände infolge allgemeiner Zutrittskontrolle hervorgehen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit liegt zwar bereits dann vor, wenn ein Schaden zu befürchten ist; erforderlich ist aber eine konkrete Gefahrenlage. Durch die Bekanntgabe der Art und Weise der Rückgabe einbehaltener Gegenstände werden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Sicherheitslücken offenbart. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 6. Dezember 2012

13 K 2679/11

Ein Kooperationsvertrag zwischen einer Universität und einem Unternehmen der Pharma-Industrie ist dem Bereich der Forschung zuzuordnen und unterfällt daher nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Es kommt nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Forschung und Wissenschaft beeinträchtigt oder ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Außerdem stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Informationszugangsanspruch entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 13. September 2012

13 L 1121/12

Dem Begehren einer Überlassung der Ton-Kopie bzw. Tonbandabschrift zweier Notrufe steht die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, entgegen, da das Geschehen Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist. Der Inhalt der Notrufe kann unter Umständen entscheidende Bedeutung für die strafrechtliche Bewertung der Angelegenheit haben. Darüber hinaus steht der vom Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen geforderte Schutz personenbezogener Daten - hier des Anrufers - dem Informationszugang entgegen. Der Schutzzweck dieser Vorschrift ist nicht auf lebende Personen beschränkt. Das Gericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

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