Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 17. August 2012

10 A 10244/12

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt vollumfänglich die erstinstanzliche Entscheidung. Das Bundesarchivgesetz geht dem Informationsfreiheitsgesetz vor, weil es denselben sachlichen Regelungsgegenstand - Zugang zu amtlichen Informationen - hat und einen Teilbereich abschließend erfasst. Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes entsteht durch Umwidmung von Unterlagen, die dem Bundesarchiv von den im Bundesarchivgesetz bezeichneten Stellen angeboten werden und vom Bundesarchiv endgültig übernommen worden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur einen Anspruch auf Zugang zu tatsächlich bei der Behörde vorhandenen Informationen, jedoch keinen Beschaffungsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 6. September 2012

8 A 10096/12

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Aussonderung von Anhängen zum Sicherheitsbericht eines Pharmaunternehmens (Verzeichnis der Anlagen und Stoffe sowie Einzelfallbetrachtungen) ist zu Recht erfolgt. Das Unternehmen hat schlüssig dargelegt, dass diese Angaben Rückschlüsse auf konkrete Produktionsschritte und Forschungsvorhaben (Betriebsgeheimnisse) sowie darauf zulassen, in welchem Umfang es eine Vorratshaltung für bestimmter Rohstoffe betreibt und auf welche Mengen die Kapazität für die Herstellung bestimmter Produkte ausgelegt ist (Geschäftsgeheimnisse). Dies lässt wiederum Rückschlüsse auf die Kalkulation zu. Als weltweit tätiges pharmazeutisches Unternehmen steht dieses in einem Wettbewerb mit hochspezialisierten Konkurrenten. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der zurückgehaltenen Informationen liegt nicht vor; die Klägerin lässt lediglich private Interessen erkennen. Die Entscheidung enthält ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen an die Darlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen durch ein vom Informationszugang betroffenes Unternehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Begriffsbestimmung

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