Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 3 of 3
Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 29. Mai 2013

2 K 274.12

Das Verwaltungsgericht stellt die Informationsverpflichtung der Beklagten - ein Tochterunternehmen eines bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmens - sowie die Anspruchsberechtigung der Klägerin - einer kreisfreien Stadt - fest und verurteilt die Beklagte, diverse Informationen über die Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn herauszugeben. Insbesondere enthalten diese Informationen kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; auch andere Ausnahmetatbestände erkennt das Gericht nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Gerichtsbescheid: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg am 3. Januar 2013

4 K 12.458

Das Gericht lehnt die Bekanntgabe von Umweltinformationen unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Recyclinghofs ab. Die Entscheidung beschäftigt sich eingehend mit den Begriffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und berechtigte Interessen. Anders als bei Angaben über die Kapazität einer Anlage, sind Daten über die Menge angelieferter Materialien ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt in der Abwägung mit öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe erhebliches Gewicht zu, da sie vom Schutzbereich der Artikel 12 und 14 Grundgesetz umfasst sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA)

Urteil: Verwaltungsgericht Dresden am 24. Oktober 2013

3 K 227/11

Bei den im Zusammenhang mit einer Weinbaukartei vorhandenen Daten handelt es sich zwar um Umweltinformationen. Dem Zugang zu diesen steht aber eine Vorschrift des Umweltinformationsgesetzes entgegen, nach der dieses Gesetz nicht gilt, soweit durch speziellere Rechtsvorschriften der Zugang zu Umweltinformationen ausdrücklich untersagt ist. Dies ist mit einer Vorschrift des Weingesetzes der Fall, welche den Zugang zu den Daten der Weinbaukartei an bestimmte, hier nicht vorliegende Voraussetzungen knüpft. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

1 - 3 of 3

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: