Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Regulation (EC) No 1049/2001

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 19. Dezember 2013

C-279/12

Für die Entscheidung über die Frage, ob eine natürliche oder juristische Person i.S.d. Richtlinie "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt", ist zu prüfen, ob diese Einrichtungen auf der Grundlage des für sie geltenden nationalen Rechts mit Befugnissen ausgestattet sind, die über die im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden Regeln hinausgehen. Unternehmen sind als "Behörden" anzusehen, wenn sie nicht in echter Autonomie bestimmen, wie sie die ihnen übertragenen Aufgaben im Umweltbereich erfüllen, weil eine unter Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie fallende Behörde ihre Tätigkeit im Umweltbereich entscheidend beeinflussen kann. Eine Person, die unter die vorgenannte Bestimmung fällt, stellt hinsichtlich sämtlicher Umweltinformationen, die bei ihr vorhanden sind, eine Behörde dar. Handelsgesellschaften, die nur insoweit eine Behörde darstellen können, als sie sich bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Umweltbereich unter der Kontrolle einer der in der Richtlinie genannten Stellen befinden, sind nicht verpflichtet, Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen, von denen feststeht, dass sie sich nicht auf die Erbringung solcher Dienstleistungen beziehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

Regulation (EC) No 1049/2001

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 17. Oktober 2013

C-280/11 P

Der Europäische Gerichtshof weist das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz zurück. Dieses hatte entschieden, dass die Offenlegung der Identität der Mitgliedsstaaten, die sich im Rat der Europäischen Union zur Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung) positioniert haben, den Entscheidungsprozess nicht beeinträchtigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Regulation (EC) No 1049/2001

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 7. Juni 2013

T-93/11

Das Gericht weist die Klage einer Nichtregierungsorganisation gegen die Kommission auf Akteneinsicht in Aufzeichnungen über Gespräche, E-Mails und Briefe zwischen der Kommission und Unternehmensverbänden über das Freihandelsabkommen zwischen Indien und der Europäischen Union ab. Eine fehlerhafte Anwendung von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG)1049/2001 (Transparenzverordnung) liegt nicht vor. Die Sitzungsprotokolle sind keine allgemein zugänglichen Dokumente im Sinne der Transparenzverordnung; sie richteten sich vielmehr an einen bestimmten im Voraus festgelegten Personenkreis. Die Einstufung eines Dokumentes als sensibel kann allein nicht die Anwendung der Versagungsgründe nach Art. 4 Abs. 1 Transparenzverordnung rechtfertigen. Entsprechend genügt das Fehlen eines Vermerks im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Transparenzverordnung nicht, um eine Anwendbarkeit der Ausnahmen des Art. 4 auszuschließen. Bei den Industriezweigen, denen gegenüber die Dokumente offengelegt wurden, und der Klägerin liegen objektiv unterschiedliche Situationen vor, welche die unterschiedliche Behandlung bei der Offenlegung rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 18. Juli 2013

C-515/11

Die Mitgliedstaaten können nach Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Umweltinformationsrichtlinie festlegen, dass der Begriff Behörde keine Gremien oder Einrichtungen umfasst, soweit sie in gesetzgebender Eigenschaft handeln. Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Bestimmung auf Ministerien angewandt werden kann, soweit sie am Gesetzgebungsverfahren im eigentlichen Sinne beteiligt sind. Die Regelung ist dahin auszulegen, dass sie nicht für Ministerien gelten kann, wenn sie Recht ausarbeiten und setzen, das im Rang unter einem Gesetz steht (etwa Verordnungen). Für diese Auslegung sprechen Wortlaut und Systematik des Übereinkommens von Aarhus, das zwischen der Regelung für Gesetzgebungsakte und der Regelung für exekutive Rechtsakte unterscheidet. Während der "Vorbereitung exekutiver Vorschriften" sind Behörden verpflichtet eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung zu fördern. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 25. Juni 2013

418135/10

In dem Fall "Youth Initiative for Human Rights gegen Serbien" ordnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass der serbische Staat die in Rede stehenden Informationen des Geheimdienstes zum Einsatz elektronischer Überwachungsmaßnahmen herauszugeben hat. Die Klägerin, eine Nichtregierungsorganisation, beabsichtigte, mit den Informationen zur öffentlichen Diskussion beizutragen. Die trotz gegenteiliger, verbindlicher Entscheidung des nationalen Informationsfreiheitsbeauftragten erfolgte Weigerung des serbischen Geheimdienstes, die Informationen offenzulegen bzw. seine nicht überzeugende Behauptung, darüber nicht zu verfügen, stellen vor diesem Hintergrund eine Verletzung des Rechts der Klägerin auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Sicherheitsaspekte Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Zum Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu Niederschriften eines Aufsichtsrats und zu Vorbereitungsunterlagen für ein Aufsichtsratsmitglied

2 K 293.12

Der Kläger, ein Journalist, beantragte beim zuständigen Bundesministerium den Zugang zu Informationen über die Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg. Das Verwaltungsgericht weist seine Klage ab. Es besteht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes kein Anspruch, wenn die Informationen nach anderen Gesetzen geheim zu halten sind. Die nicht öffentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats unterliegen nach dem Aktiengesetz der Vertraulichkeit; dies gilt auch für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung des Bundes in den Aufsichtsrat entsandt sind. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. November 2013 (2 K 41.13). (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

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