Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die Terroranschläge der Roten Armee Fraktion (RAF) im sogenannten Deutschen Herbst; Gebührenerhebung in Verfahren nach dem IFG; erhöhter Verwaltungsaufwand

2 K 57.12

Das Bundeskanzleramt wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Zugang zu Informationen über die Rote Armee Fraktion (Bericht des Generalbundesanwalts / Haftbefehl) teilweise neu zu bescheiden. Die Verweigerung des Zugangs zu einem weiteren Teil der Dokumente war hingegen rechtmäßig. Das Bundesarchivgesetz verdrängt das Informationsfreiheitsgesetz nur insoweit, als es die in Archivgut des Bundes überführten Informationen betrifft. Zwar besteht im Regelfall eine Übereinstimmung zwischen Besitz und Verfügungsberechtigung über eine Information, doch ist vorliegend das vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommene Bundesamt für Verfassungsschutz Urheber der in Rede stehenden Unterlagen. Eine Übertragung der Verfügungsberechtigung auf andere Behörden, die auch im Besitz des Dokuments sind und dem Anwendungsbereich unterfallen, würde dem Zweck der Ausnahmebestimmung zuwiderlaufen. Der entsprechende Passus des Informationsfreiheitsgesetzes steht einer stillschweigenden oder gesetzlichen Übertragung der Verfügungsberechtigung entgegen. Auf das formale Kriterium der "Passivlegitimation" kommt es hier mithin nicht an. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 16. September 2013

3 L 215/13

Strittig waren eine Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht und die Kopierkosten. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass es auf die Rechtsgrundlage der Akteneinsicht nicht ankommt, weil die Verwaltungsgebührensatzung der Stadtverwaltung hier keine Unterscheidung trifft. Die Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung hingegen scheidet als Rechtsgrundlage aus, da die Akteneinsicht vorliegend Unterlagen aus den eigenen Angelegenheiten (Selbstverwaltungsaufgaben, hier: Erhebung von Straßenbaubeiträgen) betrifft. Auf diese Angelegenheiten beziehen sich die Satzungsermächtigungen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes und der Kommunalabgabenordnung. Die verlangte Gebühr entspricht den Tarifstellen in der gültigen Verwaltungsgebührensatzung. Für die Erhebung von Kosten für das Widerspruchsverfahren ist hingegen keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Widerspruchsbescheide gegen Kommunalabgabenbescheide ergehen grundsätzlich gebühren- und auslagenfrei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: