Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 4 of 4
Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 13. Februar 2013

2 L 16.13

Das Gericht versagt eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Bundesinnenministerium auf Einsicht in Vermerke/Gutachten zu einem Parteiverbotsverfahren. Es fehlt an der Dringlichkeit, da kein gegenwärtiger Anlass für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Presse besteht, der die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Mai 2013

12 S 23.13

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der ersten Instanz, dass die im Wege einstweiliger Anordnung begehrte Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung von Informationszugang auf eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet und daher abzuweisen ist. Von dem Begriffsmerkmal "Arbeiten und Beschlüsse" zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz werden alle Aktenteile erfasst die unmittelbar mit dem Entscheidungsprozess zusammenhängen. Umfasst sind auch Vorarbeiten und Ausarbeitungen, aus denen die zu treffende Entscheidung entwickelt werden soll, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese Vorarbeiten entstanden sind. Der Ausschlussgrund knüpft daran an, dass die Vorarbeiten einer konkret bevorstehenden Entscheidung dienen und greift nur ein, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung/Maßnahme vereitelt würde. Im Aktenbestand des Bundesinnenministeriums befindliche Gutachten/Stellungnahmen von Landesinnenministerien sind keine Aufzeichnungen "Dritter" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 12. September 2013

17 E 3432/13

Das Gericht lehnt den Antrag der Kampagne des Volksentscheides über die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Informationszugang zu Unterlagen über Beteiligungen der Netzgesellschaften und ein Bewertungsgutachten ab. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung würde die Hauptsache endgültig vorwegnehmen, da die Erteilung der begehrten Informationen sich später nicht wieder rückgängig machen ließe. Für Altverträge, die vor Erlass des Transparenzgesetzes geschlossen wurden, gilt ein verschärfter Maßstab; Informationszugang wird nur gewährt, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. Es besteht ein gesteigertes Geheimhaltungsinteresse der Netzgesellschaften, die sich auf den Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können. Das Gericht führt aus, das Informationsinteresse auch der Öffentlichkeit sei zu einem nicht unerheblichen Teil befriedigt, da die Ergebnisse des Gutachtens, die Bewertungsmethoden und die herangezogenen Prämissen publik gemacht wurden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. November 2013

8 A 809/12

Das Gericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil und lehnt lediglich den Informationszugang zu den Anlagen der zur Einsicht begehrten Gutachten ab. Der Erfolg einer behördlichen Maßnahme wird durch die Akteneinsicht nicht erheblich beeinträchtigt. Fraglich ist schon, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als "behördliche Maßnahme" gilt, jedenfalls ist die Realisierung der Ansprüche durch den Informationszugangsanspruch nicht konkret gefährdet. Die Rechtsgutachten sind auch keine "Arbeiten zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten beziehen sich auch nicht auf den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde. Nicht geschützt sind nämlich Unterlagen, die eine Zusammenfassung von Fakten und rechtlichen Bewertungen enthalten und insofern allein Grundlage der Willensbildung sind, wie die in Rede stehenden Gutachten des Rechtsamtes. Daran ändern auch die in den Gutachten enthaltenen Handlungsempfehlungen nichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Entwürfe oder Vorarbeiten

1 - 4 of 4

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: