Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V)

Urteil: Verwaltungsgericht Greifswald am 9. Oktober 2014

6 A 753/12

Die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, nach der jede natürliche und juristische Person des Privatrechts Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen hat, muss einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass hiervon solche natürliche und juristische Personen des Privatrechts ausgenommen sind, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder denen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen wurde oder an denen eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile oder Stimmen beteiligt sind. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, der besseren Beteiligung der Bürger an exekutiven Entscheidungsprozessen zu dienen. Diesem Zweck würde es zuwiderlaufen, wenn man den Informationsanspruch staatlich beherrschten Unternehmen zuerkennen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: