Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 12. August 2015

17 K 2974/14

Das Verwaltungsgericht Hamburg hebt einen Gebührenbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung auf. Bei der Festsetzung der Kostenhöhe wurde das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip, nach der die Höhe der Gebühr nicht in einem Missverhältnis zur Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzung der Amtshandlung für den Gebührenpflichtigen stehen darf, nicht ausreichend beachtet. Die Beklagte hat in ihrem Bescheid die Vorschriften des Gebührengesetzes, aus denen sich die Grenzen ihres Ermessens ergeben, weder ausdrücklich benannt oder konkludent angewendet. Das Gericht rechnet aus, dass die tatsächlichen Personalkosten, deren Geltendmachung eine Kostendeckung ergeben würden, bereits geringer sind als die im Bescheid veranschlagten Kosten. Zudem zweifelt es daran, dass die angefallene Arbeitszeit in voller Höhe angesetzt werden darf. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 5. August 2015

17 K 3203/13

Das Verwaltungsgericht verpflichtet die beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Einsatz eines EDV-Programms herauszugeben. Der Ausnahmetatbestand des Hamburgischen Transparenzgesetzes für Unterlagen im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen setzt voraus, dass parallel zum Informationsbegehren überhaupt eine entsprechende Auseinandersetzung geführt wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Weder stehen personalvertretungsrechtliche Regelungen zur Mitbestimmung der Herausgabe entgegen noch stellt die spezialgesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht für die Mitglieder eines Organs der beklagten Körperschaft ein Verbot der Informationsweitergabe dar. Das Gericht geht nicht von dem Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses aus und stellt fest, dass zudem die nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vorzunehmende Abwägung zugunsten des Informationsinteresses ausgehen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

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