Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. März 2015

12 N 44.13

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es stellt fest, dass diese zu recht entschieden hat, dass der Schutz personenbezogener Daten bzw. die fehlende Einwilligung der Geschäftsführer der Beklagten - einem beliehenen Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt - entgegensteht. Auch bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Ablehnung des Informationszugangs aufgrund der fehlenden Verfügungsberechtigung der Beklagten für bestimmte Unterlagen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten Zuständigkeit

Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)

Urteil: Verwaltungsgericht Mainz am 22. April 2015

3 K 1478/14

Das Verwaltungsgericht verneint den Anspruch gegenüber einer Stadtverwaltung auf Herausgabe von Informationen über ein Energieversorgungsunternehmen, an dem die Stadt beteiligt ist. Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht eine solche Informationspflicht nur, soweit die Stadt sich einer Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe bedient. Es besteht aber keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, als Energieversorgungsunternehmen am Markt teilzunehmen; diese Tätigkeit stellt daher nur eine öffentliche Aufgabe dar. Darüber hinaus ist die beklagte Stadt auch nicht verpflichtet, Informationen von Privaten zu beschaffen. Das Gesetz zielt vielmehr darauf ab, dem Bürger den Kenntnisstand zu vermitteln, über den auch die Behörde verfügt. Zudem besteht ein Vorrang der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Das gilt auch bei der Beteiligung von Kommunen an Privatunternehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: