Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 13.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 30. Januar 2015

14 K 14.01781

Die Klägerin - eine parlamentarische Fraktion - hat gegenüber der Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch auf Bekanntgabe einer Zielvereinbarung mit dem kommunalen Träger eines Jobcenters. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausweislich der Gesetzesbegründung vom Informationszugang ausgeschlossen. Unstrittig ist jedoch, dass jede natürlich Person und damit jedes Mitglied der Klägerin individuell anspruchsberechtigt wäre. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 17. Februar 2015

6987/07

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass die Weigerung eines Bürgermeisters in Bulgarien, der Repräsentantin eines Tierschutzvereins Informationen betreffend einen Vertrag über das Einfangen von streunenden Hunden auf Gemeindegebiet zu übermitteln, gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Funktion, Informationen für eine öffentliche Debatte bereitzustellen, ist nicht auf die Presse beschränkt ist; sie kann auch von NGOs ausgeübt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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