Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 21. Januar 2016

9 K 845/15

Wenn ein Antragsteller seinen Antrag auf Informationszugang unmissverständlich so formuliert, dass er diesen nicht auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz stützt, ist der Antragsgegner nicht berechtigt, Bescheide zu erlassen, mit denen darüber entschieden wird, ob dem Antragsteller ein Anspruch auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zusteht. Die Behörde darf dem Bürger eine bestimmte Anspruchsgrundlage gegen seinen Willen nicht aufdrängen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Ablehnungsbegründung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. Juli 2016

12 N 18.16

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es stellt im Sinne dieser Entscheidung fest, dass sich eine gegenteilige Auslegung des Begehrens verbietet, wenn eine rechtskundige Person ausdrücklich erklärt, dass sie ihren Antrag nicht auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz stützt. Ohne vorherige Klärung dieser Situation durfte die beklagte Behörde nicht von der Begründung eines Verwaltungsrechtsverhältnisses ausgehen und einen Bescheid auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes erlassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juli 2016

7 B 37.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil der Vorinstanz mangels grundsätzlicher Bedeutung und weil keine Verfahrensfehler vorliegen, zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. August 2016

12 N 20.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Ob sich ein als eingetragener Verein organisierter Verband mit dem Zweck der Förderung des Gesamtinteresses eines Industriezweigs auf den Schutz eigener Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen kann, hängt von seiner konkreten Betätigung ab. Geht es um eine wettbewerbsneutrale Positionierung von Herstellerinteressen, scheidet dieser Ausnahmetatbestand des Umweltinformationsgesetzes aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 24. August 2016

7 K 1041/14

Nachdem die Klägerinnen den erstinstanzlich noch anhängigen Teil der Klage zurückgenommen haben und der Beklagte in diese Klagerücknahme eingewilligt hat, ist das Verfahren einzustellen. Ein Schlussurteil muss ergehen, weil das Teilurteil keine Kostenentscheidung enthält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Landestransparenzgesetz (Rheinland-Pfalz), Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Juli 2016

7 C 7.14

Im Revisionsverfahren setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Auswirkung von Rechtsänderungen, auseinander, die nach Erlass des Berufungsurteils eintreten. Hintergrund ist unter anderem eine Vorschrift des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, die ausdrücklich festlegt, dass auch über vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellte Anträge nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes zu entscheiden ist. Insoweit verweist das Bundesverwaltungsgericht das Urteil an die Vorinstanz zurück. Außerdem bejaht das Bundesverwaltungsgericht, dass sich der Gesetzgeber mit der Missbrauchsregelung im Rahmen der vom Unionsrecht gesetzten Grenzen bewegt hat. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Drittbetroffenheit Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. März 2016

12 N 88.14

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Diese hatte einer Klage auf Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit den sogenannten Hermes-Deckungen für Exportgeschäfte teilweise stattgegeben. In dem Beschluss geht das Oberverwaltungsgericht auf die vom Antragsteller kritisierte Begründung des Verwaltungsgerichts ausführlich ein, unter anderem auf den Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Sicherheitsaspekte Prozessuales Internationale Beziehungen

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