Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA)

Urteil: Verwaltungsgericht Dresden am 21. April 2016

3 K 1317/12

Gutachten und Dokumentationen, die ein Tagebaubetreiber zwecks Genehmigung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen in Auftrag gegeben und seinem Antrag zugrunde gelegt hatte, können nicht, wie von der Genehmigungsbehörde erfolgt, aus Urheberrechtsgründen geheimgehalten werden. Die Weitergabe der Unterlagen ist trotz teilweiser Verletzung des Urheberrechts zulässig, da das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Information das private Nichtveröffentlichungsinteresse (Erstveröffentlichung) überwiegt. Lediglich Ortsangaben aus der Artenschutzdokumentation können geschwärzt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 10. Februar 2016

7 K 1041/14

Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Offenlegung von Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Behörde hatte die Einsichtnahme gewährt, die Herausgabe von Vervielfältigungen hingegen teilweise verweigert. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Einsichtnahme das Veröffentlichungsrecht nicht entgegensteht. Zwar stellt die Zugangseröffnung nach dem Umweltinformationsrecht eine Veröffentlichung dar. Allerdings ist die hier relevante Erstveröffentlichung bereits durch die Weitergabe der Gutachten an die Genehmigungsbehörde erfolgt. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfindet. Insofern haben die Klägerinnen bereits durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zumindest stillschweigend ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben. Das Teilurteil bezieht sich nur auf das Veröffentlichungsrecht, mangels Entscheidungsreife nicht auf das Vervielfältigungsrecht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

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