Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 7. Juli 2017

3 Bs 202/16

Das Oberverwaltungsgericht gibt einer Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Eilentscheidung der Vorinstanz statt und entscheidet für die Offenlegung der strittigen Anlagen zu einem Vertrag zwischen der Antragsgegnerin und einem Unternehmen. Grund hierfür sind vor allem durchgreifende Einwendungen der Antragsgegnerin gegen die Annahmen des Verwaltungsgerichts, bei den fraglichen Informationen könne es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 23. Mai 2017

3 Bf 28/16.Z

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ab. Weder ergeben sich aus dem Zulassungsantrag ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, noch kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verweigerung der Offenlegung der beantragten Informationen auf der Grundlage eines Ausnahmetatbestands des Hamburgischen Transparenzgesetzes für Informationen, die mit der Aufgabenwahrnehmung des Arbeitsbereichs Scientology bei der Behörde für Inneres und Sport zusammenhängen, rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: