Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 29. November 2017

17 K 7287/16

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass Anwaltsschriftsätze in einem Verwaltungsverfahren zwar regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt sind, im Einzelfall jedoch urheberrechtsfähig sein können. Dies betrifft den verhandelten Fall, in dem es um einen anwaltlichen Schriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen ging. Dieser hat juristisches Neuland betreten und begründet damit die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 13. Januar 2017

17 K 959/15

Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht vor, dass Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewähren ist, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der Information besteht und überwiegende schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen. Auf dieser Grundlage hebt das Verwaltungsgericht die Bescheide der Behörde auf, mit welchen die Schwärzung der Namen von Teilnehmern an den Sitzungen eines Arbeitskreises Mietenspiegel begründet wurden. Zur Beteiligung an der gesellschaftspolitischen Miethöhedebatte ist die Positionierung der einzelnen Mitglieder in den Sitzungen erforderlich. Das Informationsinteresse des Antragstellers, der als Vermieter in seinem Eigentumsrecht betroffen ist, ist schutzwürdig; überwiegende schutzwürdige Belange der Betroffenen stehen nicht entgegen. Namen sind keine sensiblen personenbezogenen Daten. Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit einer fortdauernden Vertraulichkeit der Sitzungen aus den Jahren 2010 bis 2014 hat die Behörde nicht dargelegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: