Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverfassungsgericht am 20. Juni 2017

1 BvR 1978/13

Das Bundesverfassungsgericht verwirft eine gegen das Bundesarchiv gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen Verweigerung der Offenlegung von Akten, die sich im Besitz des Archivs der Stiftung einer politischen Partei befinden. Da diese Akten nie an das Bundesarchiv gelang sind, muss sich die Beschwerdeführerin zunächst an die für die Aktenführung zuständige Behörde halten. Ob und inwieweit dieser eine Wiederbeschaffungspflicht zukommt, überlässt das Bundesverfassungsgericht einer fachgerichtlichen Klärung. Gleichzeitig stellt es fest, dass die Informationsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen schützt, wenn eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle auf Grund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist. Legt der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, wird in diesem Umfang auch der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 29. Dezember 2017

9 K 3425/13

Die Bekanntgabe von Informationen über Möglichkeiten der Überwindung von Schusswaffen-Blockiersystemen kann Individualrechtsgüter der Bürger, insbesondere Leben und körperliche Unversehrtheit, gefährden. Angesichts der Gefährdung dieser höchsten Schutzgüter sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine hohen Anforderungen zu stellen. Somit steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit der Herausgabe der Informationen entgegen. Außerdem liefe die Offenlegung der Rechtsordnung, namentlich waffenrechtlicher Regelungen zur Sicherung von Schusswaffen, zuwider. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Sicherheitsaspekte

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 19. Dezember 2017

2 K 236.16

Die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes, nach der die obersten Bundesbehörden nicht informationspflichtige Stellen sind, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, gilt zwar auch für das Tätigwerden von Mitarbeitern eines Bundesministeriums an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. In dem strittigen Fall fehlte es jedoch an einer entsprechenden Darlegung des konkreten Zusammenhangs zwischen den einzelnen Informationen und dem Normsetzungsverfahren seitens der Behörde. Streitgegenstand sind ein Vermerk und eine Präsentation im Zusammenhang mit CO2-Emissionen eines Herstellers für Kraftfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)

Urteil: Verwaltungsgericht Magdeburg am 13. Dezember 2017

6 A 247/16

Die im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen zum 1. Glücksspielstaatsvertrag stehenden Protokolle und sonstige Materialien der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt unterfallen dem Bereich der Rechtsetzung mit der Folge, dass sie einem Informationszugang nach dem IZG LSA entzogen sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Baden-Württemberg

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 4. August 2017

BW VGH 1 S 1307.17 2017 LPG

1. Die Staatsanwaltschaften dürfen die Medien über strafrechtliche Verfahren unter Nennung des Namens des Beschuldigten grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten informieren, die die Öffentlichkeit besonders berühren. 2. Wenn eine Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Information der Medien unter Namensnennung besteht, indiziert dies - wenn nicht Umstände des Einzelfalls anderes gebieten - die Pflicht der Staatsanwaltschaft, den Medien auf Anfrage zur Person des Beschuldigten Auskunft zu geben. 3. Der Grundsatz, dass eine Nennung des Namens des Beschuldigten der Staatsanwaltschaft nur gestattet ist bei Fällen schwerer Kriminalität und bei Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berühren, gilt in gleicher Weise für die allgemeine Medieninformation der Staatsanwaltschaft durch Pressemitteilung wie für die Auskunftserteilung nach § 4 LPresseG auf Anfrage eines einzelnen Pressevertreters.

Nennung von Namen Beschuldigter in strafrechtlichen Ermittlungen

Umweltinformationsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 4. Dezember 2017

3 K 107/16

Das Verwaltungsgericht lehnt einen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in eine Niederschrift über den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung des Ortsrats ab, weil die begehrte Information einem gemeindlicherseits in der Geschäftsordnung der Gemeindeordnung angeordneten besonderen Amtsgeheimnis unterliege, so dass § 3 Nr. 4 IFG dem Informationszugang entgegenstehe. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 30. November 2017

2 K 288/16

Im Streit um den Zugang zu Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Bundesministerium, bestimmte Dokumente unter Aussonderung von Angaben zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogener Daten herauszugeben. Der Verweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren genügt nicht, um den entsprechenden Ausnahmetatbestand geltend zu machen, soweit die nachteiligen Auswirkungen auf dieses Verfahren nicht - auf die einzelnen Unterlagen bezogen - dargelegt werden. Die Befürchtung negativer Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland fällt nicht unter die Ausnahme zum Schutz internationaler Beziehungen. Auch steht die Vertraulichkeit von Beratungen der Herausgabe nicht entgegen, da gar keine Beratungen zu erkennen sind. Ebenso wenig greift die Ausnahme zum Schutz interner Mitteilungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen Strafverfolgung Verwaltungsaufwand

Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 29. November 2017

17 K 7287/16

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass Anwaltsschriftsätze in einem Verwaltungsverfahren zwar regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt sind, im Einzelfall jedoch urheberrechtsfähig sein können. Dies betrifft den verhandelten Fall, in dem es um einen anwaltlichen Schriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen ging. Dieser hat juristisches Neuland betreten und begründet damit die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. November 2017

15 A 690/16

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Teilurteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass die Vorlage von Genehmigungsunterlagen (es geht um einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie um ein Vogel- und ein Fledermausbestandsgutachten) in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren keine (Erst-)Veröffentlichung darstellt. Die Klägerinnen mussten hier nicht mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Die Zustimmung, dass mit der Antragstellung zugleich der Öffentlichkeit der Zugang zu dem Genehmigungsantrag und zu den Antragsunterlagen eröffnet werden soll, wird mit dem Genehmigungsantrag als solchem weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Infolgedessen greift die Gewährung eines Informationszugangs in das (Erst‑)Veröffentlichungsrecht der Klägerinnen ein. Urheberrechtlich geschützt ist gerade der Inhalt der Gutachten, nicht nur deren Form. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Bremen am 24. Oktober 2017

1 LB 17/17

Einer Herausgabe des von der Ausländerbehörde verwendeten Fragenkatalogs zur Ermittlung einer Scheinehe steht der Ausschlussgrund des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vor einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entgegen. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Oberverwaltungsgericht zwar das Ergebnis der Vorinstanz, stützt sich aber nicht mehr, wie diese, auf den Ausnahmetatbestand zum Schutz des Erfolgs behördlicher Verfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Sicherheitsaspekte

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