Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar 2017

4 N 16.461

In einem Normenkontrollverfahren entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass eine Informationsfreiheitssatzung nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden kann, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch entsprechende Ausnahmetatbestände ausgeschlossen sind. Ortsrechtliche Regelungen können die gesetzlichen Grenzen nicht modifizieren. Daher ist die streitgegenständliche Informationsfreiheitssatzung unwirksam. Sie enthält unter anderem eine Abwägungslösung sowohl für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als auch für personenbezogene Daten. Als nicht entscheidungserheblich stuft der Verwaltungsgerichtshof die Frage nach dem Gesetzesvorrang des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz ein. Danach hat jeder ein Auskunftsrecht über den Inhalt von Akten öffentlicher Stellen (also auch der Kommunen), der ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Juni 2017

7 C 24.15

Einem Journalisten wird Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in der NS-Zeit gewährt, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebietet es - anders als von der Vorinstanz entschieden - nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren. Die Herausgabe von Angaben zu noch lebenden Mitarbeitern steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der Betroffenen. Ein entsprechendes Drittbeteiligungsverfahren ist immer dann durchzuführen, wenn ein Versagungsgrund durch eine solche Einwilligung überwunden werden kann. Das Urteil befasst sich ausführlich mit dem Personalaktenbegriff sowie mit dem Verhältnis zwischen Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz erstreckt seinen Regelungswillen auch auf die hier relevanten Personalaktendaten, beide gesetzlichen Bestimmungen stehen also nebeneinander. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt auch presserechtliche Erwägungen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 9. März 2017

2 K 111.15

Es besteht ein Anspruch auf Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung. Das Vergaberecht verdrängt den Anspruch auf Informationszugang nicht, weil eine Norm nur Sperrwirkung entfalten kann, wenn sie einen mit dem Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz identischen Regelungsgegenstand hat. Dies ist im Falle des Vergaberechts - zumindest nach Abschluss des Vergabeverfahrens - nicht gegeben. Allerdings sind u. a. Angebotsunterlagen aufgrund vorrangigen Spezialrechts auch nach Verfahrensabschluss geheimzuhalten. Ein von der Behörde geltend gemachter Rechtsmissbrauch liegt hingegen nicht vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. Januar 2017

10 C 16.19

Das Bundesverwaltungsgericht ändert die Urteile der beiden Vorinstanzen. Diese hatten ein Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen, festgestellt. Im Gegensatz dazu urteilt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes einen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen. Die entsprechende Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass eine vorrangige Fachregelung dem Einzelnen einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Zugangsanspruch verleiht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 26. Januar 2017

2 K 69.16

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Deutschen Bundestag, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Bestimmte Angaben zu natürlichen Personen sind zu schwärzen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird nicht durch die Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, weil beide keinen identischen Regelungsgegenstand haben. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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