Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Dezember 2018

7 C 19.17

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ablehnungsgrund ist der Schutz des exekutiven Kernbereichs. Anders als das Oberverwaltungsgericht entscheidet das Bundesverwaltungsgericht aber, dass die Betroffenen einer Offenlegung der Teilnehmerliste für die Kabinettberatung nicht zustimmen müssen. Wenn schon jeglicher Sachbearbeiter kein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass die personenbezogenen Daten, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in einem konkreten Vorgang zusammenhängen, vertraulich bleiben, muss dies erst recht für die ranghohen und exponierten Teilnehmer an einer Kabinettsitzung gelten. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 19. Juli 2018

2 K 348.16

Zwar enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Regelung, nach der sinngemäß alles geheim bleibt, was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss. Ein per Satzung geregeltes Berufsgeheimnis für Wirtschaftsprüfer kann hierfür aber nicht herangezogen werden, soweit deren Mandanten selbst einer Auskunftspflicht unterliegen. In dem verhandelten Fall betrifft das eine oberste Bundesbehörde, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich auskunftsverpflichtet und im Verhältnis zum Wirtschaftsprüfer allein Herrin des Geheimnisses ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Urheberrecht

Sonstige

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 19. Juni 2018

C-15/16

Der Europäische Gerichtshof im Rahmen einer Vorabentscheidung kommt zu dem Ergebnis, dass nur solche Informationen vertraulich im Sinne des unionsrechtlich normierten Berufsgeheimnisses sind, die nicht öffentlich zugänglich sind und bei deren Weitergabe die Gefahr einer Interessenbeeinträchtigung besteht. Dazu gehören das Interesse am ordnungsgemäßen Funktionieren der Finanzaufsicht, das Interesse des beaufsichtigten Unternehmens sowie die Interessen von Dritten. Ob eine Information als vertraulich zu klassifizieren ist, hängt auch davon ab, wie lange der betreffende Sachverhalt zurückliegt. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren jedenfalls sind Geschäftsgeheimnisse typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb auch nicht mehr vertraulich; der Gegenbeweis ist jedoch möglich. Die Aufsichtsbehörde muss prüfen, ob weiterhin ein hinreichendes Interesse an der Geheimhaltung besteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Begriffsbestimmung Aufsichtsaufgaben

Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)

Urteil: Verwaltungsgericht Bremen am 14. Mai 2018

4 K 646/17

Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung, darüber Auskunft zu erteilen, welcher Bieter anlässlich eines Vergabeverfahrens zur Installation eines WLAN-Netzes den Zuschlag erhalten hat und welche Merkmale das erfolgreiche Gebot aufweist. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht jedoch nicht, weil die Vertraulichkeitsvorschrift aus der Unterschwellenvergabeverordnung eine Sperrwirkung gegenüber dem Bremer Informationsfreiheitsgesetzes entfaltet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. Januar 2018

15 A 28/17

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Gegenstand des Verfahrens ist der Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft. Dem Anspruch steht das Sozialgeheimnis nicht entgegen, soweit im Hinblick auf die Insolvenzschuldnerin selbst Sozialdaten angefallen sind. Die Befugnis, über von der Berufsgenossenschaft erhobene, die Insolvenzschuldnerin selbst betreffende Sozialdaten zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 18. Januar 2018

2 K 50.17

Die Höhe des Honorars, das die Bundesregierung einer Rechtsanwaltskanzlei für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat, unterliegt nicht dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Es handelt sich weder um ein Geschäftsgeheimnis der Kanzlei noch würden durch eine Offenlegung die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt. Das Ministerium darf zwar die Einzelposten, nicht aber die Endsumme schwärzen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Fiskalische Interessen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: