Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Dezember 2018

7 C 19.17

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ablehnungsgrund ist der Schutz des exekutiven Kernbereichs. Anders als das Oberverwaltungsgericht entscheidet das Bundesverwaltungsgericht aber, dass die Betroffenen einer Offenlegung der Teilnehmerliste für die Kabinettberatung nicht zustimmen müssen. Wenn schon jeglicher Sachbearbeiter kein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass die personenbezogenen Daten, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in einem konkreten Vorgang zusammenhängen, vertraulich bleiben, muss dies erst recht für die ranghohen und exponierten Teilnehmer an einer Kabinettsitzung gelten. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 22. November 2018

2 K 384.16

Das Umweltinformationsgesetz sieht, sofern von einem Antrag auf Informationszugang personenbezogene Daten betroffen sind, eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe vor. Hierzu stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass Letzteres nur überwiegt, wenn mit dem Antrag ein Interesse verfolgt wird, das über das allgemeine Interesse hinausgeht, welches bereits jeden Antrag rechtfertigt. Streitgegenstand war die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene sowie von Behördenexternen in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 15. November 2018

8 K 1996/16

Dem Zugang zur Bauakte des Nachbarn steht der im Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verankerte Schutz personenbezogener Daten (wozu auch Sachinformationen wie Angaben zur Statik gehören) entgegen, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe überwiegt das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs. Beides war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 11. Juni 2018

2 A 452/17

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gewährt unter Zurückweisung der Berufung einen Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den hinsichtlich der persönlichen Daten der von den damaligen Fraktionen der Regionalversammlung beschäftigten Personen anonymisierten Fraktionsrechenschaftsberichten sämtlicher Fraktionen der Regionalversammlung und den Prüfberichten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 29. April 2018

2 K 202.18

Das Verwaltungsgericht Berlin verurteilt das Bundeskanzleramt, die Briefwechsel mit der Ehefrau eines verstorbenen Bundeskanzlers a. D. offenzulegen. In der Korrespondenz ging es um den Verbleib von Akten des Kanzleramts. Das Informationsinteresse überwiegt in diesem Fall das Interesse der Witwe an der Geheimhaltung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 20. April 2018

6 A 48/16

Das Verwaltungsgericht verpflichtet die beklagte Behörde, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Rahmen einer Rückrufanordnung für bestimmte Fahrzeuge eines Autoherstellers entstanden sind. Personenbezogene Daten nimmt das Gericht davon aus. Selbst für den Fall, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln sollte, überwiegt das öffentliche Interesse. Auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stehen der Akteneinsicht nicht entgegen. Hintergrund des Falls war ein Abgasskandal um Dieselfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. Januar 2018

15 A 28/17

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Gegenstand des Verfahrens ist der Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft. Dem Anspruch steht das Sozialgeheimnis nicht entgegen, soweit im Hinblick auf die Insolvenzschuldnerin selbst Sozialdaten angefallen sind. Die Befugnis, über von der Berufsgenossenschaft erhobene, die Insolvenzschuldnerin selbst betreffende Sozialdaten zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

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