Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 17. Mai 2018

13 K 2254/18

Das Verwaltungsgericht Köln weist eine Klage gegen das Bundesamt für Justiz zurück. Die Behörde hatte den Informationszugang zu Tabellen, in denen die Verfahrenslaufzeiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten in den einzelnen Bundesländer abgebildet wird, zwar gewährt, allerdings lagen sie der Behörde unvollständig vor. Der Kläger beabsichtigte, feststellen zu lassen, dass das Bundesamt verpflichtet ist, ihm auch Einsicht in die künftig noch in den Besitz der Behörde gelangenden Tabellen zu gewähren. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse lag aber nicht vor, weil die Ablehnung des Informationszugangs mangels Vorhandensein der Informationen im maßgeblichen Zeitpunkt rechtmäßig war. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Existenz von Unterlagen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 22. März 2018

7 C 21.16

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf und verweist die Sache zur weiteren Verhandlung zurück. In dem Verfahren der Sprungrevision stellt es fest, dass der Zweck eines Vorverfahrens - aus Gründen der Prozessökonomie - erfüllt ist, wenn die Behörde sich im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung abschließend festlegt. Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass allein der Umstand, dass ein Tatbestandsmerkmal eine prognostische Bewertung voraussetzt, die gerichtliche Kontrolle nicht einschränkt. Ebenso weist es auf die mögliche Relevanz der Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes hin, nach der bestimmte Behörde nicht informationspflichtig sind, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz wahrnehmen. Streitgegenstand war eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt zu einem Ermittlungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Sicherheitsaspekte Prozessuales Strafverfolgung

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