Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Dezember 2019

10 B 16.19

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, da der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand enthält der Beschluss nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Sonstige

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Oktober 2019

3 C 21.17

Die Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind mit deren Datenschutzrechten vereinbar. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung sind Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 in der Fassung nach ihrer Überarbeitung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Danach war der Beklagte zur Veröffentlichung verpflichtet. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 11.17, Bundesverwaltungsgericht (11.10.2019)

20 F 11.17

Gegenstand des Einsichtsbegehrens waren Prüfunterlagen für die Musterzulassung eines Luftsportgeräts. Im Rahmen eines "in-camera"-Verfahrens entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise rechtswidrig ist. So sind bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegte Akten kein Geheimnis mehr; auch sind Unterlagen, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nicht schutzbedürftig. Im Übrigen ist die Sperrerklärung rechtmäßig. Damit ändert das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019

7 C 1.18

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision des Beklagten zurück. Es stellt fest, dass ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießen kann und mit der Einreichung bei der Behörde nicht im urheberrechtlichen Sinne veröffentlicht ist. Die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes zur Verwendung unveröffentlichter Werke in behördlichen Verfahren zielt nicht auf die Verwirklichung eigenständiger Informationszugangsansprüche. Das Bundesverwaltungsgericht stellt hinsichtlich des Werkbegriffs fest, dass am Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Schriftwerks aus unionsrechtlichen Gründen nicht festzuhalten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2019

7 B 29.18

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision gegen dessen Urteil vom 12. Juli 2018 wird auf. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 11. Juni 2019

6 A 2.17

Die Kläger hatten den Bundesnachrichtendienst ersucht, ihnen "eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten" zu schicken, die bei der Behörde zum Umweltschutz vorhanden sind. Die Anfrage richtete sich unter anderem auf Rechtsgrundlagen, innerdienstliche Weisungen zum Umweltschutz, Rundschreiben und potenzielle Umweltschadensfälle. Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass der Bundesnachrichtendienst Informationen mit Umweltbezug auf Basis des Umweltinformationsgesetzes grundsätzlich herausgeben und Bürger auch dabei unterstützen muss, entsprechende Anträge sachgerecht zu stellen sowie gegebenenfalls zielführend einzugrenzen. Über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Absatz 1 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im ersten Rechtszug. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 10. April 2019

7 C 22.18

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Anleger Zugang zu Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit erstellt worden waren, begehrt. Im Ergebnis entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bundesanstalt den Zugang zu Unterlagen verweigern darf, wenn es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Es hält eine weite Auslegung der Regelungen des Kreditwesengesetzes für geboten; damit ist auch das darin vorgesehene aufsichtsrechtliche Geheimnis (Angaben über interne Vorgänge der Aufsichtsbehörde wie Überwachungsmethoden oder Korrespondenz) schützenswert. Überwachte Unternehmen und zuständige Behörden müssen grundsätzlich sicher sein können, dass vertrauliche Informationen nicht weitergegeben werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Aufsichtsaufgaben Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Februar 2019

7 C 23.17

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Eine in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erteilte Weisung des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt ist danach als Aktenbestandteil der Ermittlungsakte des Generalbundesanwalts dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes entzogen. Auch ein Anspruchsrecht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention für presseähnliche Nichtregierungsorganisationen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu Recht verneint. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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