Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 4. Juli 2019

2 K 178.18

Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen, dem Kläger teilweise Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats zu gewähren, und, soweit die Teilnehmerlisten betroffen sind, zu einer Neubescheidung. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern und soll den Bundesfinanzminister unabhängig und ehrenamtlich beraten. Bei den Vertraulichkeitsvorschriften aus der Beiratssatzung handelt es sich nicht um eine vorrangige Geheimhaltungsvorschrift oder um ein besonderes Amtsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch weitere, von der Behörde geltend gemachte Ausnahmevorschriften hält das Verwaltungsgericht nicht für zutreffend. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: