Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 17. Dezember 2021

1 K 3842/20

Zugang zu Grundstückskaufvertrag einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft: Eine Sperrwirkung auf Grund von § 12 Grundbuchordnung (GBO) bestehe nicht. Jedenfalls kann der Informationsanspruch aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hinsichtlich eines Grundstückkaufvertrages dann neben § 12 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GBO eingreifen, wenn es nicht um die Kenntnis der dinglichen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die dinglichen Vollzugsregelungen geht. Das Gericht prüfte zudem einen möglichen Schutz öffentlicher Belange (Interessen im Wirtschaftsverkehr) sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und auch Regelungen der Gemeindeordnung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 30. September 2021

14 K 2520/20

Der Antrag richtete sich auf Lage und Größe aller städtischen Grundstücke einer Gemeinde. Nach Umweltinformationsrecht wurde der Zugang zu Informationen über städtischen Eigentumsverhältnisse abgelehnt, da kein Bezug zu Umweltinformationen besteht. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LFIG) kommt als Rechtsgrundlage für den Anspruch ebenfalls nicht in Betracht, da die Regelung in § 12 Grundbuchordnung als Spezialregelung dem LIFG vorgeht. Das Bekanntwerden der hier begehrten Informationen könnte auch nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr haben, womit der Ausschlusstatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 9 LIFG entgegenstehen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

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