Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 14. Mai 2021

29 K 7636/18

Einen Informationszugangsanspruch hält das Gericht im absoluten Ausnahmefall für ausgeschlossen, „wenn die Erfüllung des Anspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde.“ Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Gericht hier ausgegangen, insbesondere deshalb, da hier ein besonders umfangreiches Informationsbegehren vorlag, dem eine vergleichsweise kleine Verwaltungseinheit gegenüberstand. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Personenbezogene Daten Antragsberechtigung Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021

13 K 1190/20

Das Verwaltungsgericht Köln hebt einen Bescheid (Verwarnung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. In dem streitgegenständlichen Fall durfte aber eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden, da ein Nachweis der Übermittlung des ablehnenden Bescheids über den Informationszugang an die Plattform nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021

13 K 1189/20

Zum Informationsfreiheitsgesetz stellt das Verwaltungsgerichts Köln fest, dass eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen ist. Es hebt einen Bescheid (Anweisung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Antragsberechtigung

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