Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Transparenzgesetz (Hamburg)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 20. September 2021

3 Bf 87/18

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigt ein Urteil der Vorinstanz, nach dem ein Anwaltsschriftsatz im Zusammenhang mit der Untersagung bestimmter werblicher Angaben auf Zigarettenpackungen Urheberrechtsschutz genießt. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde in das Erstveröffentlichungsrecht eingegriffen. In seiner Urteilsbegründung nimmt das Oberverwaltungsgericht zudem Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das an dem Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Werkes aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr festhält (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2019, 7 C 1.18). (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021

5 K 486/20

Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 22. Juni 2021

10 S 320/20

Der Zugang zu einer für die beklagte Gemeinde von einem Rechtsanwalt erstellen, schriftlichen Beratung ist im konkreten Einzelfalls, der dem Verfahren zu Grunde lag, zu gewähren. Der Verwaltungsgerichtshof begründet ausführlich, weshalb die Ausnahmetatbestände des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, der Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, vor nachteiligen Auswirkungen auf den Erfolg eines Gerichtsverfahrens oder der Urheberrechtsschutz nicht erfüllt sind. Gegenstand der anwaltlichen Beratung waren Einzelheiten zur Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Urheberrecht

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 16. Juni 2021

1 K 2808/19

Zugang zu artenschutzrechtlichen Gutachten eines Unternehmens zu einem Windprojekt im Schwarzwald-Baar Kreis wurde im Widerspruchsverfahren ereilt, da eine Abwägung nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg möglich ist und ergeben hat, dass das Informationsinteresse dem privaten Interesse der Firma überwiege. Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erstreckt sich nicht auf die Regelung der Weiterverwendung der zugänglich gemachten Informationen. Lizenz- oder urheberrechtliche Fragestellungen bei der Weiterverwendung der Informationen gehören nicht zum Prüfungsgegenstand der informationspflichtigen Stelle. Zu prüfen ist, ob bei Zugänglichmachung der Information das Urheberrecht verletzt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

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