
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
12 A 180/02
Strittig war ein Antrag gegenüber einem Landesministerium auf Akteneinsicht in die bei einer privatrechtlichen Beteiligungsgesellschaft zur Vorbereitung eines Flughafenausbaus geführten Vorgänge. Da die Vorhaltung von Luftverkehrseinrichtungen weder eine verpflichtende öffentlich-rechtliche Aufgabe ist, noch in den Bereich der Daseinsvorsorge gehört, besteht hier kein Anspruch auf Informationszugang auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Zum selben Ergebnis kommt das Gericht auch im Hinblick auf das Umweltinformationsgesetz: Bei der Verwaltung öffentlicher Beteiligungen werden die öffentlichen Stellen nicht als Behörden mit Umweltaufgaben tätig. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
6 A 198/01
Der Petitionsausschuss des Landtages Schleswig-Holstein ist keine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Der Landtag ist Verfassungsorgan, nicht Verwaltungsbehörde; gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt sind aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen. Sie fallen lediglich darunter, soweit sie Verwaltungsaufgaben wie z.B. Haushalts- und Personalangelegenheiten wahrnehmen. Der Petitionsausschuss erfüllt jedoch Aufgaben des Landtags im Rahmen seiner Kontrollfunktion. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 13. Dezember 1994
4 K 1/94
Ein Anspruch auf Einsicht in Akten eines energiewirtschaftlichen Nichtbeanstandungsverfahrens kann nicht auf das Umweltinformationsgesetz gestützt werden. Danach hat zwar jeder einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde, die Umweltaufgaben wahrzunehmen hat, vorhanden sind. Hierzu zählt das beklagte Ministerium in seiner Funktion als Energieaufsichtsbehörde aber schon deshalb nicht, weil es im Rahmen seiner Prüfung ausschließlich auf die Gesichtspunkte der Sicherheit und Preiswürdigkeit der Energieversorgung abzustellen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 30. Juni 1995
12 A 170/93
Daten für die Vorausbeurteilung von Umweltauswirkungen einer Maßnahme (Lärmbelastung durch eine geplante Umgehungsstraße) stellen Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes dar. Auf Informationen darüber, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist, trifft dies jedoch nicht zu. Wer etwas wann entschieden hat, kennzeichnet nicht den Zustand der Umwelt oder umweltschützendes Handeln, sondern ist umweltneutral. Behördliche Stellungnahmen unterfallen dem Ausschlusstatbestand der "Vertraulichkeit der Beratung". (Quelle: LDA Brandenburg)
Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 8. November 1996
9 K 1341/95
Bei den Informationen eines Regierungspräsidiums über Abwassereinleitungen einer Betriebsstätte, unzulässige Einleitungen sowie darauf bezogene Angaben über Maßnahmen der Verwaltung handelt es sich um Umweltinformationen in Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch sind Informationen über abgeschlossene Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vom Inhalt des Zugangsanspruchs umfasst. Der Zugang ist nicht generell wegen eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen; hierdurch begründet sich keine Sperrwirkung gegenüber solchen Informationen, die bereits vor Einleitung des Verfahrens bei der Behörde vorhanden waren. Das Verwaltungsgericht verpflichtet ein Regierungspräsidium, über den Einsichtsantrag neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung
Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 19. November 1997
7 L 5672/96
Nicht jede entfernte Maßnahme, die mittelbar dem Schutz der Umwelt dient, ist vom Umweltinformationsbegriff des Umweltinformationsgesetzes umfasst. Lediglich mittelbar dem Schutz der Umwelt dienende Maßnahmen wie die hier strittige Förderung nach einem Wirtschaftsförderungsfonds (ökologischer Bereich) fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes; es besteht kein Anspruch auf Informationen zu den entsprechenden Bewilligungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 7. April 1998
3 A 180/96
Das Gericht entscheidet, dass eine Liste über die Prüfgebiete hinsichtlich der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes offenzulegen ist. Umweltinformationen über die FFH-Schutzwürdigkeit einer bestimmten Fläche berühren jedoch die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden und sind vom Informationsanspruch ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Juni 1998
10 S 58/97
Vom Begriff der "Umweltinformation" sind nur solche Angaben umfasst, die mittelbar auf den Schutz der im Gesetz genannten Umweltbereiche abzielen. Informationen über abgeschlossene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Umweltrecht gehören nicht dazu, weil sie nur mittelbar zum Umweltschutz beitragen, ihr unmittelbares Ziel aber in der Ahndung von Rechtsverstößen liegt. Diese Informationen sind somit vom Einsichtsanspruch ausgenommen. Während der Dauer eines Gerichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Zugangsanspruch nur hinsichtlich jener Daten ausgeschlossen, die der Behörde auf Grund dieser Verfahren zugehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird teilweise geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung
Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 17. Juni 1998
C-321/96
Auch eine Stellungnahme der unteren Verwaltungsbehörden stellt eine "Information über die Umwelt" im Sinne der Richtlinie 90/313 dar. Nach dem Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers ist dieser Begriff nach dessen Wortlaut weit auszulegen. So stellen verwaltungstechnische Maßnahmen im Sinne der Richtlinie nur eine allgemeine Erläuterung der Begriffe "Maßnahmen" und "Tätigkeiten" dar. Ein Vorverfahren im Sinne der Ausnahmevorschrift ist ein Verfahren mit gerichtlichem oder quasigerichtlichem Charakter, das einem gerichtlichen oder einem Ermittlungsverfahren zeitlich unmittelbar vorausgeht. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Bearbeitungsfrist Begriffsbestimmung
Urteil: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 15. September 1998
4 L 139/98
Der Ausnahmetatbetand des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zur Eingrenzung des Beratungsbegriffs; das Urteil Vorinstanz wird geändert. (Quelle: LDA Brandenburg)
Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
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