
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Verwaltungsgericht Bremen am 5. Juli 2007
2 V 1731/07
Dem Eilantrag einer Wählervereinigung auf Einsicht der Niederschriften zur Bürgerschaftswahl beim Wahlbereichsleiter wird stattgegeben. Sie scheiterte nur knapp an der 5-Prozent-Hürde und erwog, gegen das Ergebnis Einspruch zu erheben. Da die Antragstellerin hier nicht bloß ein allgemeines Informationsinteresse, sondern plausible Gründe für eine Wahlanfechtung vorweisen kann, tritt das Wahlgeheimnis im Rahmen einer Interessenabwägung zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften
Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 27. Juni 2007
SL OVG 3 Q 164_06 2007 LPG
Das Medienauskunftsrecht (hier: Presseauskunftsrecht) erstreckt sich nicht auf innere Vorgänge wie innerlich gebliebene Motive in den Köpfen von Politikern.
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
Beschluss: Verwaltungsgericht Schwerin am 5. Januar 2007
1 A 2000/06
Eine Untätigkeitsklage ist bereits vor Ablauf der in § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung genannten Frist zulässig, wenn die spezialgesetzliche Frist des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern für eine Behördenentscheidung bereits abgelaufen ist. Sie ist als "besonderer Umstand" im Sinne des § 75 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung zu bewerten. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 13. Februar 2007
12 B 85/06
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Sofortvollzug eines im Hauptsacheverfahren angegriffenen Bescheids eines Landesministeriums zur Gewährung von Akteneinsicht in Vorgänge, die ein Atomkraftwerk betreffen, ab. Offen ist bereits die Rechtsgrundlage des Bescheids über die Akteneinsicht: Das Umweltinformationsgesetz des Bundes kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine informationspflichtige Stelle des Bundes handelt; die unmittelbare Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ist unklar. Selbst wenn diese anwendbar wäre, fällt eine Interessenabwägung im Hinblick auf die vom Betreiber geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die fehlende Rückholbarkeit der Informationen im Falle einer ablehnenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu Lasten des Antragstellers aus. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 17. April 2007
4 MB 7/07
Die Wahrung des Grundsatzes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert, dass ein Informationszugangsbegehren hinter dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen zurückzustehen hat, wenn der Anspruch auf Herausgabe von Informationen im einstweiligen Rechtsschutz nur verzögert würde, der Rechtsschutz zur Wahrung eigener Geheimnisse hingegen durch eine Herausgabe schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren endgültig vereitelt würde. Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem der sofortige Vollzug der Akteneinsicht in Unterlagen eines Landesministeriums zu einem Atomkraftwerk abgelehnt wird, bestätigt das Oberverwaltungsgericht damit. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 17. Januar 2007
15 P 1/06
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Weigerung der Beklagten, die strittigen Passagen eines Ergebnisberichts zum Kiesabbau ungeschwärzt vorzulegen, rechtmäßig ist. Die Informationen betreffen Know-how, sind geldwert und als Betriebsgeheimnis einzustufen. Wie im Hauptsacheverfahren bedarf es auch im Vorlageverfahren einer Abwägung, ob "Geheimnisschutz auch angesichts des Interesses am effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten ist." (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 9. Mai 2007
15 P 4/06 (Berichtigung)
Der Beschluss vom 19. April 2007 unter demselben Aktenzeichen wird um den Geheimhaltungsbedarf für weitere Informationen ergänzt, die das Oberverwaltungsgericht nunmehr ebenfalls als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einstuft. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung in-camera Verfahren
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai 2007
7 B 1.07
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Der Beschluss enthält ausführliche Erläuterungen zu prozessualen Fragen. In der Sache wird der Anspruch auf Zugang zu den Berichten des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung der Gebührenberechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe einer Stadt bestätigt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Köln am 18. Juni 2007
13 L 836/07
Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, der sich auf Umweltinformationen aus einem zu Genehmigungszwecken vorgelegten Sicherheitskonzept (Magnetschwebebahn) bezieht. Weder aus der Formulierung des Eilantrags, noch aus dem Text des Antrags auf Akteneinsicht lässt sich entnehmen, um welche Umweltinformationen es den Antragsteller geht. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 15. Mai 2007
12 A 233/05
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Inhaltliche Ausführungen zur Informationsfreiheit enthält der Beschluss nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)
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