
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 24. September 1990
NDS OVG 5 M 28/90 1990 LPG
Dem Dienstherrn ist es nicht schlechthin verboten, Auskünfte über Disziplinarverfahren seiner Beamten zu erteilen. Ein solches Verbot kann nur angenommen werden, wenn die Abwägung der verschiedenen schutzwürdigen Interessen des Beamten mit dem schutzwürdigen Interesse der Allgemeinheit ergibt, daß dem Interesse an der Auskunftserteilung kein Übergewicht zuzubilligen ist.
Geheimhaltung Dienstherr Auskunftserteilungsverbot Disziplinarverfahren Beamter Interessenabwägung
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 20. Februar 2013
NDS OVG 5 LA 101.12 2013 LPG
§ 4 Abs. 1 NPresseG gestattet der Polizei, die Presse sachlich und objektiv über ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte zu informieren. Das kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn aufgrund der geringen Größe der betroffenen Dienststelle eine Identifizierung der beschuldigten Beamten möglich ist. Ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht liegt nicht vor, wenn die Presseinformation von § 4 Abs. 1 NPresseG gedeckt ist.
Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte Kriminaloberkommissar
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: