
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Bundesstiftung; Aufarbeitung SED-Diktatur; Verpflichtung zum Informationszugang; Protokolle des Stiftungsrats und des Vorstands
OVG 12 N 88.13
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 4. November 2015
7 C 4.14
Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren aus und bittet den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung des unionsrechtlich normierten Berufsgeheimnisses bzw. zur Reichweite der damit verbundenen Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Vorinstanzen hatten den Klagen im Wesentlichen stattgegeben mit Ausnahme von in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Dritter. Andere Angaben zum beaufsichtigten Unternehmen seien demgegenüber nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Verwaltungsaufwand
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015
12 S 43.15
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales
Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 4. August 2015
2 L 509.15
(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Februar 2015
12 N 11.14
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: