
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Berufsgeheimnis; anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
OVG 6 S 58.19
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Dezember 2019
10 B 16.19
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, da der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand enthält der Beschluss nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Stade am 14. November 2019
6 B 1447/19
(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Lüneburg am 6. November 2019
4 B 75/19
(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. November 2019
1 S 2005/19
Gegenstand des Verfahrens waren die Einsicht in und hilfsweise Auskünfte aus Personenstandsregistern für eine journalistische Recherche zu NS-Kriegsverbrecher. Im Ergebnis stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Personenstandsgesetz dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) als Spezialregelung vorgeht (§ 1 Abs. 3 LIFG). (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 10. Oktober 2019
3 L 1170/19
(Entscheidung liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern am 15. Juli 2019
3 K 91/19
Auch nach Inkrafttreten einer Regelung in der Abgabenordnung, die den Finanzrechtsweg in bestimmten Konstellationen in Bezug auf datenschutz- und informationszugangsrechtliche Angelegenheiten festlegt, bleibt für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Strittig war dies im Hinblick auf den Antrag eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Greifswald verwiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2019
1 K 4809/18
(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2019
7 B 29.18
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision gegen dessen Urteil vom 12. Juli 2018 wird auf. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 11. Juni 2019
6 A 2.17
Die Kläger hatten den Bundesnachrichtendienst ersucht, ihnen "eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten" zu schicken, die bei der Behörde zum Umweltschutz vorhanden sind. Die Anfrage richtete sich unter anderem auf Rechtsgrundlagen, innerdienstliche Weisungen zum Umweltschutz, Rundschreiben und potenzielle Umweltschadensfälle. Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass der Bundesnachrichtendienst Informationen mit Umweltbezug auf Basis des Umweltinformationsgesetzes grundsätzlich herausgeben und Bürger auch dabei unterstützen muss, entsprechende Anträge sachgerecht zu stellen sowie gegebenenfalls zielführend einzugrenzen. Über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Absatz 1 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im ersten Rechtszug. (Quelle: LDA Brandenburg)
Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: