
Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 16. Januar 2020
15 B 814/19
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Diese hatte festgestellt, dass das öffentliche Interesse an dem Ergebnis einer Lebensmittelkontrolle das private Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung der Informationen überwiegt. Der Informationsanspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Antrag über die Internetplattform "Topf Secret" gestellt worden ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Veröffentlichung von Informationen
Beschluss: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Juni 2019
29 L 1226/19
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt fest, dass die Herausgabe eines Kontrollberichts (Lebensmittelkontrolle) zulässig ist. Das öffentliche Interesse an der Verbraucherinformation überwiegt das private Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung der Informationen. Auch dürfte es nicht rechtsmissbräuchlich sein, wenn die erfragten Informationen auf einer Online-Plattform ("Topf Secret") veröffentlicht werden. (Quelle: LDA Brandenburg)
Missbräuchliche Antragstellung Veröffentlichung von Informationen
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Februar 2015
12 N 11.14
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: