Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 21. Juni 2012

C-135/11 P

Der Gerichtshof hebt das erstinstanzliche Urteil auf und verweist es zurück an das Gericht der Europäischen Union. Ein Mitgliedstaat kann nach Art. 4 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1049/2001 der Verbreitung von aus ihm stammenden Dokumenten nur widersprechen, wenn er sich auf die materiellen Ausnahme des Art. 4 Abs. 1 - 3 stützt und seinen Standpunkt ordnungsgemäß begründet. Es handelt sich nicht um ein Vetorecht, das nach freiem Ermessen ausgeübt wird. Das betroffene Organ hat, bevor es den Zugang zu einem Dokument, das aus einem Mitgliedstaat stammt, verweigert, zu prüfen, ob der Mitgliedstaat seinen Widerspruch auf die materiellen Ausnahmen gestützt und dies ordnungsgemäß begründet hat. Diese Berücksichtigung durch das Organ geht jedoch nicht über die Überprüfung des bloßen Vorhandenseins einer sich auf die Ausnahmegründe beziehenden Begründung hinaus. Das Gericht hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, in der Lage zu sein, die ihm obliegende Kontrolle auszuüben, ohne selbst Einblick in die Dokumente zu nehmen, deren Verbreitung von der Kommission - wegen Widerspruchs des Mitgliedstaats - abgelehnt wurde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 14. Februar 2012

C-204/09

Die Formulierung der Richtlinie "Gremien oder Einrichtungen, soweit sie in gesetzgebender Eigenschaft handeln", kann im Rahmen einer funktionellen Auslegung auf Ministerien angewandt werden, soweit sie am Gesetzgebungsverfahren im eigentlichen Sinne - durch Gesetzesentwürfe oder Stellungnahmen - beteiligt sind. Ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, kann sich das beteiligte Ministerium nicht mehr auf diese Ausnahme berufen. Die in der Richtlinie vorgesehene Voraussetzung, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden "gesetzlich vorgesehen" sein muss, kann als erfüllt angesehen werden, wenn es im nationalen Recht des Mitgliedstaats eine Regel gibt, die allgemein bestimmt, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden einen Grund für die Ablehnung des Zugangs zu Umweltinformationen, die bei diesen Behörden vorhanden sind, darstellt, sofern das nationale Recht den Begriff der Beratungen klar bestimmt, was von den nationalen Gerichten zu prüfen ist. Eine Behörde, die sich für die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen auf die Vertraulichkeit ihrer Beratungen berufen will, hat die vorliegenden Interessen in jedem Einzelfall gegeneinander abzuwägen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren

Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte am 3. April 2012

41723/06

In dem Fall "Gillberg gegen Schweden" weist die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Klage des beschwerdeführenden Wissenschaftlers zurück und verdeutlicht in seiner Begründung die bereits von der Kammer vertretene Auffassung, dass ein Verstoß gegen Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention nicht vorliegt. Der Wissenschaftler, der wegen seiner Weigerung, Unterlagen über ein medizinisches Forschungsprojekt seiner Universität herauszugeben, strafrechtlich verurteilt worden war, kann sich nicht auf die negative Meinungsäußerungsfreiheit berufen. Auch steht ihm kein Recht auf Quellenschutz zu, wie dies beispielsweise bei einem Priester oder Journalisten der Fall wäre. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 4. Mai 2012

T-529/09

Streitgegenstand war ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union zu Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an amerikanische Behörden vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung. Der Rat verweigerte den Informationszugang vor allem mit dem Argument, es falle unter den Ausnahmetatbestand zum Schutz internationaler Beziehungen, da die Verhandlungsposition der Europäischen Union bei Bekanntwerden des Dokuments geschwächt werden könne. Der Schutz der Rechtsberatung würde zudem beeinträchtigt. Die letztgenannte Auffassung teilt das Gericht nicht. Das öffentliche Interesse an der Transparenz des Entscheidungsprozesses würde vielmehr ins Leere laufen, wenn seine Berücksichtigung auf den Fall beschränkt wäre, dass der Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Die Notwendigkeit, Informationen zurückzuhalten, die geeignet sind, die von der Union verfolgten strategischen Verhandlungsziele zu beeinträchtigen, akzeptiert das Gericht jedoch. Es erklärt die Ablehnungsentscheidung teilweise für nichtig und stellt es in das Ermessen des Rates, jene Teile der Unterlagen anzugeben, die unter die entsprechenden Ausnahmeregelungen fallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Internationale Beziehungen

Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 23. Mai 2012

7 K 1820/11.F

Eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung für die Verfüllung von Bodenmaterial zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Bodennutzung in einem Hecken- und Wiesenbiotop stellt eine Umweltinformation dar. Ein verwendungsbezogener Missbrauch durch den Antragsteller im Hinblick auf die vermutete Absicht, Konkurrenten auszuspähen, liegt nicht vor. Die entsprechende Regelung des Umweltinformationsgesetzes dient allein dem Schutz öffentlicher Belange. Der Schutz privater Belange, so z.B. der Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen, bemisst sich nach einer anderen Regelung des Gesetzes. Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieses letztgenannten Ablehnungsgrundes dürfen nicht durch einen Rückgriff auf die Missbrauchsregelung unterlaufen werden. Anträge sind zudem nur dann offensichtlich rechtsmissbräuchlich, wenn sie erkennbar dem Ziel des Umweltinformationsgesetzes (Wächterfunktion der Öffentlichkeit, um den Umweltschutz zu verbessern) widersprechen. Soweit sie daneben auch wirtschaftlichen Eigeninteressen dienen, ist dies unschädlich. Der vorliegende Antrag lässt nicht erkennen, dass der Informationszugang unter keinem Aspekt zur Verbesserung der Umwelt führen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung

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