Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. April 2016

5 BV 15.779

Der Verwaltungsgerichtshof hebt den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit auf, mit welchem der Zugang zu einer Zielvereinbarung mit dem kommunalen Träger eines Jobcenters verweigert wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, die Zielvereinbarung unter Schwärzung von Namensangaben herauszugeben. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Klägerin - eine parlamentarische Fraktion - als "Jeder" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes anzusehen und damit anspruchsberechtigt ist. Einen klaren Ausschluss jedweder juristischer Person des öffentlichen Rechts vom Informationszugangsanspruch hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen. Lediglich sollte vermieden werden, dass Behörden untereinander auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft verlangen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können daher als anspruchsberechtigt angesehen werden, wenn sie ungeachtet ihres rechtlichen Status in einer mit den übrigen Anspruchsberechtigten vergleichbaren Lage gegenüber der informationspflichtigen Stelle befinden. Dies ist bei Fraktionen der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 5. August 2015

5 BV 15.160

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu einer Diensttelefonliste eines Jobcenters. Das Bekanntwerden der Durchwahlnummern und Namen der Sachbearbeiter kann sowohl deren Individualrechtsgüter (Gesundheit, Ehre) als auch die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden. Beide Rechtsgüter sind vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst. Anders als die Vorinstanz geht der Verwaltungsgerichtshof nicht davon aus, dass ein erhöhter Aussonderungsaufwand der vom Gesetz nicht vorgesehenen Neuanfertigung der Liste gleichkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte Verwaltungsaufwand

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 4. Oktober 2004

22 CE 04.2231

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung eines Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe von Akten über den privaten Anbau von gentechnisch verändertem Mais durch die Vorinstanz. Er sieht keine Eilbedürftigkeit einer Entscheidung. Dem beklagten Landwirtschaftsministerium fehlt mangels umweltbezogenen Handlungsauftrags außerdem die Behördeneigenschaft im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch besteht ein Informationsanspruch weder auf der Grundlage der Freisetzungsrichtlinie der EG (Informationspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen) noch der Umweltinformationsrichtlinie. Beide Richtlinien waren zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die betroffenen Landwirte haben sich zudem ausdrücklich gegen die beantragte Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen ausgesprochen. Geklagt hatte ein Imker, der "gentechnikfreien" Honig vertreibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 2008

5 BV 07.2162

Die beantragte Offenlegung der Namen und Adressen sämtlicher bei einem Träger der Sozialversicherung versicherten Mitglieder ist geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Der entsprechende Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes greift auch ein, wenn eine weitgehende Monopolstellung im Kernbereich des Versicherungsträgers besteht. Der Herausgabe der Mitgliederdaten natürlicher Personen steht der Sozialdatenschutz entgegen. Außerdem bezweifelt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf eine derartige Adressensammlung die Vereinbarkeit der kommerziellen Interessen des Antragstellers mit den Transparenzzielen des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Informationsweiterverwendungsgesetz kommt als Anspruchsgrundlage nicht in Frage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 5. August 2015

5 BV 15.160

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu einer Diensttelefonliste eines Jobcenters. Das Bekanntwerden der Durchwahlnummern und Namen der Sachbearbeiter kann sowohl deren Individualrechtsgüter (Gesundheit, Ehre) als auch die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden. Beide Rechtsgüter sind vom Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst. Anders als die Vorinstanz geht der Verwaltungsgerichtshof nicht davon aus, dass einer erhöhter Aussonderungsaufwand der vom Gesetz nicht vorgesehenen Neuanfertigung der Liste gleichkommt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Sicherheitsaspekte

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 22. April 2016

5 BV 15.779

Der Verwaltungsgerichtshof hebt den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit auf, mit welchem der Zugang zu einer Zielvereinbarung mit dem kommunalen Träger eines Jobcenters verweigert wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, die Zielvereinbarung unter Schwärzung von Namensangaben herauszugeben. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Klägerin - eine parlamentarische Fraktion - als "Jeder" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes anzusehen und damit anspruchsberechtigt ist. Einen klaren Ausschluss jedweder juristischer Person des öffentlichen Rechts vom Informationszugangsanspruch hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen. Lediglich sollte vermieden werden, dass Behörden untereinander auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft verlangen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können daher als anspruchsberechtigt angesehen werden, wenn sie ungeachtet ihres rechtlichen Status in einer mit den übrigen Anspruchsberechtigten vergleichbaren Lage gegenüber der informationspflichtigen Stelle befinden. Dies ist bei Fraktionen der Fall. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

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