Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach am 14. November 2014

14 K 13.02149

Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung des Zugangs zu den Diensttelefonlisten mit den Durchwahlnummern der Behördenmitarbeiter. Das Verwaltungsgericht geht von einem hohen Verwaltungsaufwand zur Aussonderung der in den Listen vorhandenen Vornamen aus. Dadurch kommt das Begehren des Klägers einer vom Informationsfreiheitsgesetz nicht vorgesehenen Informationsbeschaffung gleich. Auch unter Schwärzung der Vornamen sind Mitarbeiter der Behörde jedoch Dritte im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, da der Begriff des "Bearbeiters", für den dies nicht gilt, an einen konkreten Verwaltungsvorgang anknüpft. Dem Informationszugang steht somit die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten entgegen; im Ergebnis überwiegt das schutzwürdige Interesse der Mitarbeiter das Informationsinteresse des Klägers. (Quelle: LDA Brandenburg)

Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: