Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bayerisches Verwaltungsgericht München am 29. Juli 2004

1 E 04.3573

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe von Akten über den privaten Anbau von gentechnisch verändertem Mais durch das beklagte Landwirtschaftsministerium ab. Zwar stellt der Vollzug des Gentechnikrechts eine Umweltschutzaufgabe im Sinne des Umweltinformationsgesetzes dar, doch ist dessen Wahrnehmung nicht Sache des Landwirtschaftsministeriums. Die von der Behörde im vorliegenden Fall wahrgenommenen Aufgaben haben keinen umweltbezogenen Handlungsauftrag; das Ministerium ist keine informationspflichtige Stelle. Darüber hinaus stehen das Vorhandensein personenbezogener Daten in den Akten und die Tatsache, dass die betroffenen Landwirte Informationen ohne rechtliche Verpflichtung übermittelt haben, dem Herausgabeanspruch entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht München am 21. Juni 2007

17 K 06.3145

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet einen Träger der Sozialversicherung nicht, Namen und Adressen sämtlicher bei ihr versicherter natürlicher und juristischer Personen herauszugeben. Im Hinblick auf die Daten natürlicher Personen steht der Sozialdatenschutz der Offenlegung entgegen. Das Erfordernis der Anhörung von Gesellschaftsunternehmen und der damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand rechtfertigen zudem den durch die Beklagte erfolgten Verweis auf allgemein zugängliche Quellen. Das Urteil enthält darüber hinaus Ausführungen zu der Frage, inwieweit wirtschaftliche Interessen der Informationserlangung mit der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes vereinbar sind. Das Informationsweiterverwendungsgesetz scheidet als Anspruchsgrundlage aus, da es selbst keinen Anspruch auf Informationszugang beinhaltet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten

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