Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 20. Oktober 2016

7 C 6.15

Die Entscheidung über einen Antrag auf Informationszugang, der einen einheitlichen Lebenssachverhalt betrifft, ist im Hinblick auf die dafür anfallenden Gebühren auch dann als einheitliche Amtshandlung anzusehen, wenn die Behörde mit mehreren Bescheiden über den Antrag entschieden hat. Eine mehrfache Gebührenerhebung ist mit dem im Informationsfreiheitsgesetz angelegten Verbot einer abschreckend wirkenden Gebührenerhebung unvereinbar. Auch bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz, nach der jene Teile der Informationsgebührenverordnung, die die Erhebung von Auslagen regeln, mangels einer ausreichender Ermächtigungsgrundlage unwirksam sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Oktober 2020

10 C 23.19

Das Bundesverwaltungsgericht hält den differenzierten Gebührenrahmen der Informationsgebührenverordnung für ausreichend, um das Verbot einer abschreckenden Gebührenerhebung umzusetzen. Die Gebührenhöhe kann solange unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bestimmt werden, wie der Gebührenrahmen nicht überschritten wird. Im Falle eines umfangreicheren Verwaltungsaufwands wird der sich ergebende Betrag am oberen Gebührenrand gekappt. Im Rahmen der Sprungrevision lehnt das Bundesverwaltungsgericht damit die Klage gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: